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Das Betriebsstättenrisiko wird bei einer Betriebshaftpflichtversicherung mitversichert.
Für Schäden, die sich aus dem allgemeinen Betrieb des Unternehmens ergeben, besteht Versicherungsschutz.
Ebenso für alle betriebs- und branchenüblichen Nebenrisiken (z.B. Bauherrenhaftpflicht für betriebsbedingte Bauvorhaben; Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht).