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Zu den wichtigsten betrieblichen Versicherungen zählt die Betriebshaftpflichtversicherung.
Sie schützt den Versicherungsnehmer und die mitversicherten Betriebsangehörigen vor dem Risiko unberechtigter Haftpflichtansprüche und entschädigt bei berechtigten Ansprüchen Dritter.
Der Versicherungsnehemr und gesetzliche Vertreter des VN in seiner Funktion.
Sowie leitende Angestellte und alle Betriebsangehörigen in Ausübung ihrer dienstlichen Verpflichtungen.
Bei den meisten Versicherern ist das Betriebstättenrisiko an die Betriebshaftpflichtversicherung gebunden.
Die Höhe der Versicherungsprämie ist abhängig von der Anzahl der im Betrieb tätigen Personen, der Jahreslohn- und Gehaltsumme oder der Summe des Jahresumsatzes.