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Entgeltumwandlung

Alle Arbeitnehmer haben seit 2002 das Recht auf eine Entgeltumwandlung. Der Arbeitgeber behält einen Teil des Bruttogehaltes ein, und legt dieses Geld für die betriebliche Altersorsorge seiner Mitarbeiter an, z.B. Pensionskasse, -fonds oder eine Direktversicherung. Die Vorteile der Entgeltumwandlung sind:

  • auf das umgewandelte Geld müssen Arbeitnehmer keine Steuern und bis 2008 keine Sozialabgaben abführen
  • der Arbeitgeber muss darauf keine Lohnnebenkosten zahlen
  • und natürlich die persönliche Altersvorsorge.



siehe: Entgelt

Endgeldumwandlung
Entgeldumwandlung
Pensionsfonds
Pensionszusage
Sachkundeprüfung

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