Fernabsatzverträge
Ein Fernabsatzvertrag liegt dann vor, wenn der Versicherungsvertrag unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln zustande kommt. Für diese Form des Vertrages sind besondere gesetzliche Kundeninformationen vorgesehen:
- Identität und ladungsfähige Anschrift des Versicherers
- Schriftliche Aufklärung über Widerrufsrecht und Widerrufsfolgen
Angaben zu
- Mindestvertragsdauer und Kündigungsbedingungen
- wesentlichen Merkmalen der Versicherung; Zustandekommen des Vertrages
- Gesamtpreis und Einzelheiten der Zahlung und Erfüllung
- zusätzlich anfallenden Kosten
- Gültigkeitsdauer von Informationen
- der zuständigen Aufsichtsbehörde
- außergerichtlichen Schlichtungs- und Beschwerdestellen
- anwendbarem Recht und Sprache
siehe:
VVG-ReformDokumentationspflicht