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Wird ein Antrag auf Unfallversicherung gestellt, müssen in der Regel sogenannte "Gesundheitsfragen" wahrheitsgemäss beantwortet werden.
Angegeben werden müssen auch chronische oder schwere Vorerkrankungen, zu denen es ärztliche Beratungen, Untersuchungen oder Behandlungen in den letzten 5 Jahren gab:
Wird diese Angabe verschwiegen, kann die Versicherungsgesellschaft wegen Verletzung der Anzeigepflicht vom Vertrag zurücktreten, oder im Versicherungsfall die Leistung verweigern.