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Technische Mittel oder Körperersatzstücke, die Behinderungen, Krankheits- oder Unfallfolgen mildern oder ausgleichen sollen, gelten als
Hilfsmittel
. Sie müssen von Ärzten verschrieben werden (medizinische Notwendigkeit).
Hilfsmitteln können sein:
Weder die
Allgemeinen Versicherungsbedingungen
(AVB) noch die gesetzlichen Bestimmungen im Sozialbereich definieren diesen Begriff genau.
Deshalb arbeiten die Privaten Krankenkassen mit
Hilfsmittelkatalogen
.
Diese unterscheiden sich nicht nur von Gesellschaft zu Gesellschaft, sondern können auch von
Tarif zu Tarif innerhalb einer Gesellschaft unterschiedlich
sein.