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Hilfsmittel

Hilfsmittel sollen eine körperliche Einschränkung mildern oder auch ausgleichen. In der GKV gibt es Festbeträge. Kosten, die darüber liegen, muss der Versicherte selbst tragen. Für Brillengestelle werden in der GKV keine Leistungen gewährt.
Hilfsmittel sind:

  • Sehhilfen
  • Hörhilfen
  • orthopädische Körperersatzstücke
  • Änderung, Instandsetzung und Ersatzbeschaffungen von Hilfsmittel und die Ausbildung in deren Gebrauch.

siehe:
Hilfsmittel (PKV)

Armprothese
Beinprothese
Blindenhund
Blindenstock
Brillen
Brustprothese
Hilfsmittel (PKV)
Kostenübernahme von Hilfsmitteln
Krankenfahrstuhl
Kunstauge
Kurzzeitpflege
Medizinische Hilfsmittel
Pflegehilfsmittel
Pflegeleistung
Private Krankenversicherung
Sich erheben
Sprachverlust
offener Hilfsmittelkatalog
orthopädische Schuhe
zusätzlicher Selbstbehalt

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