A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z |
Seit 1993 führt der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) ein Hinweis- und Informationssystem (HIS). Damit werden Verbraucherdaten gesammelt, um die Risikoprüfung und die Prüfung im Leistungsfall zu erleichtern. Auch die Aufdeckung und Verhinderung von Versicherungsbetrug- und missbrauch soll durch das HIS (auch:
Wagnisauskunft
) gewährleistet werden.
Das HIS hat sich aus
Warndateien
verschiedener Kfz-Versicherer entwickelt. Heute besteht es aus sieben
voneinander getrennten
Sparten:
Einträge erfolgen nach einem Punktesystem. Hat eine Person, ein Versicherungsnehmer oder ein Dritter, 60 Punkte und mehr von einem Versicherungsunternehmen erhalten, erfolgt eine Meldung an den GDV.
Je nach Sparte erfolgt die Meldung aus unterschiedlichen Gründen:
Kraftfahrt
Rechtsschutz
Diese Anzahl ist i.d.R. gestaffelt:
Jeweils vor der Kündigung
Weiterer Kündigungsgrund besteht, wenn dem Versicherer konkrete Betrugs-Verdachtsmomente vorliegen.
Unfall
Im Rahmen der
Schadensaufklärung
kann es zu möglichen Mißbrauchsfällen kommen. Beispielsweise, wenn die Art der Verletzung nicht der Unfallschilderung entspricht.
Leben
Erschwernisse aus medizinischen Gründen werden z.B. gemeldet.
Transport
Kommt es z.B. zu einer Totalentwendung des versicherten Transportgutes erfolgt eine Meldung.
Haftpflicht
siehe
Kraftfahrt
Nicht in jedem Fall müssen die Versicherer den Versicherungsnehmer über Meldungen an den GDV verständigen.
Jede Person hat das Recht, beim GDV zu erfragen, ob ein Datensatz über ihn existiert. Diese Auskunft kann nur erfolgen, wenn die Kopie eines Ausweispapiers vorliegt.