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Die Höhe der Selbstbeteiligung legt fest, bis zu welchem Betrag im Jahr krankheitsbedingte Kosten selbst bezahlt werden müssen.
Unter Umständen fällt die Selbstbeteiligung innerhalb einer kurzen Zeitspanne zweimal an, z.B. bei kostenintensiven Behandlungen über den Jahreswechsel.