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Die Kapitalertragssteuer ist eine besondere Erhebungsform der Einkommenssteuer und beruht auf den §§43 - 45d des Einkommensteuergesetzes. Diese Steuer beträgt zurzeit 25 % und besteuert werden Einkünfte aus Kapitalvermögen, insbesondere:
Dagegen befreit sind, zB. durch Erteilung eines Freistellungsauftrages oder durch Vorlage einer Nichtveranlagungs- Bescheinigung: