Kindernachversicherung
Die Kindernachversicherung tritt bei Neugeborenen ohne Wartezeiten und Gesundheitsprüfung unmittelbar nach der Geburt in Kraft. Voraussetzungen dafür sind:
- ein Elternteil muss mind. 3 Monate am Tage der Geburt in der Krankenkasse versichert sein
- spätestens 2 Monate nach der Geburt des Kindes muss es bei der Versicherung rückwirkend angemeldet werden
- der Versicherungsschutz des geborenen Kindes darf nicht umfangreicher und höher sein als der, des versichernden Elternteils
siehe:
Krankenversicherung für Kinder
Krankenversicherung für Kinder