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Als Familienangehörige sind Kinder i.d.R. über einen Elternteil familienversichert, sofern dieser gesetzlich krankenversichert ist.
Dazu gilt die Familienversicherung längstens bis zur Vollendung des 25. Lebensjahrs, wenn das Kind eine Schul- bzw. Berufsausbildung oder ein freiwilliges soziales/ökologisches Jahr absolviert.
Eine Verlängerung des Versicherungszeitraums ergibt sich bei Unterbrechung durch Wehrpflicht oder Zivildienst.
In der privaten Krankenversicherung gibt es keine Familienversicherung. Daher sind Kinder immer separat zu versichern.
Dabei muss das Kind nicht zwangsläufig bei demselben Anbieter wie seine Eltern versichert sein.
siehe:
Kindernachversicherung