Bei den meisten Gesellschaften lassen sich Zusatztarife vereinbaren, die die Kosten für notwendige bzw. gewünschte kosmetische Operationen nach einem Unfall übernehmen.
Die Unfallversicherung erstattet die Kosten für die kosmetische Operation (inkl. Klinikkosten, Arzthonorare ...) bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme.