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Ein Mahnverfahren ist ein gesetzlich und vertraglich geregeltes Verfahren, mit Hilfe des Gerichtes ohne Klageeinreichung einen Anspruch auf eine Geldforderung zB. im Falle eines Zahlungsverzugs geltend zu machen. Wenn dem Schuldner der Mahnbescheid zugestellt wird,
hat er dann folgende Möglichkeiten:
Im Bezug auf einen Versicherungsvertrag verliert der Versicherungsnehmer nach Durchführung des Mahnverfahrens den vertraglich vereinbarten Versicherungsschutz. Der Versicherer kann das Versicherungsverhältnis fristlos kündigen und er hat Anspruch auf die Beiträge bis zum Ende des Versicherungsschutzes. Dieses kann er vor Gericht einklagen.