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Eine Person, die nicht (mehr) in der Lage ist, für sich selbst zu sorgen und das Alltagsleben eigenverantwortlich zu gestalten, gilt als pflegebedürftig.
Der Grad der Pflegebedürftigkeit wird durch die Zuordnung in verschiedene Pflegestufen ausgedrückt.
Unter "Pflegefall" versteht man i.d.R. eine Person, die rund um die Uhr pflegerische Hilfe benötigt und keine Aussicht auf Besserung besteht.