A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z |
In der Regel wird die Leistung bei einer ambulanten Therapie auf eine bestimmte Anzahl an Sitzungen pro Kalenderjahr erstattet, aber auch eine unbegrenzte
Therapiedauer ist möglich. Darüber hinaus gibt es große Unterschiede in der Erstattungshöhe. Manche Tarifbedingungen erlauben die Erstattungszusage nur mit
ausführlichem ärztlichen Attest oder auch ohne Attest jedoch nur bei medizinischer Notwendigkeit der Behandlung.
Hinweis: Ist eine Behandlung durch Psychotherapeuten in den Tarifbedingungen nicht vorgesehen, akzeptieren einige Versicherer das so genannte Delegationsverfahren,
d.h. dass ein Psychotherapeut, die eigentliche Behandlung durchführt, aber ein Arzt diese überwacht und kontrolliert.