Der
gesetzlichen Krankenversicherung
dient das Prinzip der Sachleistung als Grundlage. Leistungen erhalten die Versicherten in Form von Dienst- oder Sachleistungen. Die Behandlung durch einen Arzt wird als Dienstleistung verstanden. Arzneimittel, Verbandmittel und ähnliches gelten als Sachleistungen.