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Ein Schlaganfall tritt auf, wenn die Blut- und Sauerstoffversorgung durch interne Blutungen geschädigt wurde bzw. wenn die Blut-und Sauerstoffversorgung durch eine verstopfte Arterie unterbunden ist und somit eine akute Blutleere zur Folge hat.
Im Versicherungsfall muss ein Schlaganfall in der Regel durch die Diagnose eines Facharztes für Neurologie/Psychiatrie anhand bildgebender Verfahren (Computertomographie, Kernspintomographie) nachgewiesen werden.