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Ab dem 01.01.2004 wurde das Sterbegeld vollständig aus dem Leistungskatalog der Gesetzlichen Krankenkassen gestrichen. Mit einer Sterbegeldversicherung erhält man einen lebenslangen Versicherungsschutz auf die Begräbniskosten. Hier einige Anforderungen und Hinweise zum Abschluss dieser Versicherung: