Verstirbt die versicherte Person, zahlt der Versicherer an die Hinterbliebenen eine vorher vereinbarte Versicherungssumme aus, in der Regel als Einmalzahlung.
Diese Summe kann bei einer Risikolebensversicherung zum Beispiel als Vorsorge für die eigenen Kinder verwendet werden, oder um Bank- und Baudarlehen abzusichern. Bei einer Sterbegeldversicherung dient die Summe in der Regel dazu, Begräbniskosten und andere Aufwendungen zu bezahlen.