A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z  

Storno

Unter Storno versteht man die vorzeitige, nicht dem Versicherungsvertrag entsprechende, Aufhebung oder Kündigung des Vertrages. Im Lebensversicherungsbereich wird die Summe, die dabei ausgezahlt wird, auch Rückkaufswert genannt.



siehe: VVG-Reform

Lebensversicherung
Reiserücktrittsversicherung

© Versicherungsbote.de