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Eine Betriebshaftpflichtversicherung schließt Haftpflichtansprüche wegen Schäden durch Umwelteinflüße aus.
Der Versicherungsfall ist für die Umwelthaftpflichtversicherung nicht das Schadensereignis, sondern die Manifestation (erste nachprüfbare Feststellung).
Dies ist notwendig, da es teilweise unmöglich ist, festzustellen, wann das Schadensereigniss eingetreten ist (z.B. Sickerschäden).
siehe:
Umweltschadensgesetz, Umweltschadensversicherung