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Zinsschranke

Zu den Neuerungen der Unternehmenssteuerreform 2008 gehört die Zinsschranke.
Zinsaufwendungen, die gewerbliche Unternehmen als Betriebsausgaben geltend machen wollen, werden beschränkt.
Im Gegensatz zur abgelösten Gesellschafter-Fremdfinanzierung, betrifft die Zinsschranke neben Kapitalgesellschaften auch natürliche Personen und Personengesellschaften.

Unternehmenssteuerreform 2008

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