A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z  

Versicherte Leistung für schwere Krankheiten

Die Schwere-Krankheiten-Versicherung ist eine Personenversicherung, deren Leistung bei Eintritt einer genau definierten schweren Erkrankung, eines Ereignisses (z.B. Herzinfarkt) oder nach einer schweren Operation an die versicherte Person ausgezahlt wird. Die Höhe der ausgezahlten Summe richtet sich nach der Art und Schwere der Erkrankung, ist jedoch auch abhängig vom angesparten Fondsvermögen.

Es wird bei Dread-Disease-Verträgen meist keine Rente erbracht, sondern eine einmalige Kapitalzahlung wie bei einer Risikolebensversicherung vereinbart. Weitere Zusatzbausteine wie Hinterbliebenenschutz oder Pflegevorsorge können von der vereinbarten Summe für schwere Krankheiten stark abweichen.

Abhängigkeit von einer dritten Person
Automatisch mitversicherte Kinder
Dread-Disease Versicherung
Haushaltshilfe
Karenzzeit im Leistungsfall Schwere Krankheiten
Nachversicherungsgarantie bei Gehaltssteigerung
Orientieren
Passives Kriegsrisiko
Sprachverlust
Wartezeit Schwere Krankheiten

© Versicherungsbote.de