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Voraussetzung ist, dass die geförderte Person in der Gesetzlichen Rentenversicherung versichert ist. Alle Personen erhalten die volle Zulage, wenn sie dem geförderten Personenkreis angehören und einen geforderten Mindesteigenbetrag in ein zertifiziertes "Riester"-Produkt einzahlen, sonst wird die Zulage gekürzt.
Die Höhe der Zulagen beträgt: