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Vor Abgabe seiner Vertragserklärung müssen dem Kunden alle notwendigen Unterlagen ausgehändigt werden. Vorläufiger Versicherungsschutz ist möglich. Der Kunde bestätigt den Erhalt des Infopakets und unterschreibt den Antrag. Der Antrag wird policiert und der Vertrag ist damit geschlossen. Vor Vertragsabschluss und während der Vertragslaufzeit besteht Pflicht zur Beratung und Betreuung des Kunden.
siehe: Invitatio-Modell,
Vertreter-Modell,
VVG-Reform,
Policenmodell