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Hauswirtschaftliche Versorgung
umfasst:
Der
Medizinische Dienst der Krankenkassen
(MDK) führt Hausbesuche durch, um festzustellen, welcher Pflegebedarf vorliegt.
Die Berichte des MDK sind Grundlage für die
Pflegestufe.
Abhängig von der Pflegestufe besteht Anspruch auf Pflegeleistungen. Dazu gehören:
Grundpflege
umfasst:
Auch Fuß- und Nagelpflege sowie die Kontrolle, ob genügend Nahrung und Flüssigkeit aufgenommen wurden, gehören zur Grundpflege.
Bestandteile der
Behandlungspflege
sind:
Behandlungspflege wird von ausgebildeten Krankenschwestern und Pflegern des Pflegedienstes übernommen.
Weil diese Pflegeleistung über die Krankenkasse abgerechnet wird, ist eine ärztliche Verordnung notwendig.