Eine Pflegeversicherung dient dazu, entstehende Kosten bei Pflegebedürftigkeit weitestgehend zu decken. Eine umfassende und kundengerechte Beratung zu den Pflegeprodukten sollte deshalb aufzeigen, wie groß die Versorgungslücke im Pflegefall werden kann und welche Leistungen in welcher Höhe absicherungsrelevant sind. Die Verweildauer in den Pflegestufen, Beitragsbefreiungen im Leistungsfall, die Rolle von Demenz oder eine private Pflegeversicherung für GKV-Versicherte sind dabei zu beachten.
Jeder Kunde tritt mit seinen ganz individuellen Voraussetzungen in das Beratungsgespräch. Will man dem Verbraucher bedarfsgerecht veranschaulichen, wie hoch seine Versorgungslücke gegenüber den Kosten eines Pflegefalleintritts ausfällt, muss man einige Bezugsgrößen beachten. So ist diese zunächst abhängig von den finanziellen Möglichkeiten, also das aktuelle Einkommen bzw. eigenes Vermögen. Derzeit rechnen rund 60 Prozent der Deutschen mit Armut im Alter, sie erwarten, sich im Rentenalter deutlich einschränken zu müssen. Geldmangel wird dabei als häufigster Grund für den Verzicht auf die Altersvorsorge genannt.
Weiterhin ergibt sich eine mögliche Deckungslücke durch die zu erwartenden Renten. Zur Orientierung: Gemessen am durchschnittlichen Renteneinkommen und an den durchschnittlichen Kosten für einen vollstationären Pflegeplatz kann die Pflegebedürftigkeit eine Versorgungslücke von gut 2.500 Euro im Monat mit sich bringen.
Wie hoch die Euroleistung der Versicherer letzlich vereinbart wird, sollte man zusätzlich davon abhängig sein, inwieweit es Beitragsbefreiungen im Leistungsfall oder eine Dynamik der Leistung gibt. Entsprechend minimiert sich der Zahlungsaufwand bei Eintritt des Pfegefalls.
Der Marktbeobachter KVpro.de weist darauf hin, dass freiwillig in der GKV Versicherte nach SGB XI § 22 innerhalb von drei Monaten entscheiden dürfen, ob man in die soziale oder die private Pflegepflichtversicherung einzahlen will. Wer besonders früh mit einer Vorsorge anfängt, könnte nahezu zum Nulltarif eine eigene Pflegezusatzversicherung finanzieren.
Besondere Hürden bei Absicherung von Demenz
Die meiste Pflegezeit wird in Pflegestufe I verbracht. Zwar sind die Pflegekosten im Verhältnis zur Pflegestufe III geringer, gemessen an der Verweildauer in Stufe I sollten diese jedoch bei der Absicherung bedacht werden.
Besonders wichtig ist auch die Absicherung im Falle von Demenz. Demenz kann unabhängig von Pflegebedürftigkeit auftreten. So kann ein Erkrankter Zuwendung und Kosten benötigen, wie jemand in der zweiten oder dritten Pflegestufe, ohne tatsächlich ein Pflegefall zu sein. Versicherer, die 100 Prozent Leistung versprechen, tatsächlich aber erst in Pflegestufe III meinen, tragen dieser Tatsache keine Rechnung. Demenz kann bereits vor bzw. während dem Pflegebedarf in den Stufen I-III auftreten.
KVpro.de warnt zudem vor einer besonderen Art der Billigangebote: Hinter Policen mit der Formulierung „100 Prozent Leistung bei Demenz“ verbirgt sich der Fakt, dass der Versicherte zusätzlich zur Pflegebedürftigkeit der Stufe III auch dement sein muss, um überhaupt die Versicherungsleistung zu erhalten. Dieser Fall tritt vergleichsweise selten ein und ist somit am Versicherungsnehmer vorbei gedacht. Gerade in Vergleichsprogramm wird der Verbraucher durch das Vorhandensein einer Demenzleistung und die günstige Prämie getäuscht.
Tritt eine Form der Pflegebedürftigkeit ein, die nicht den Versicherungsbedingungen entspricht, muss der Versicherer nicht zahlen. So kann es hilfreich sein, die Pflegevorsorge mit der Altersvorsorge zu kombinieren, da letztere im Alter nicht zweckgebunden zahlen wird.
Um Kunden einen Einstieg ins Thema Pflege zu gewähren, Anreize für das eigene Beratungsgespräch zu schaffen, ihnen die Möglichkeit geben, sich über gesetzliche Leistungen zu informieren, hat Versicherungsbote die Beratungshilfe "Vermögenssicherung im Alter" herausgegeben.