Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Versicherungsbote GmbH

§ 1 Geltung der Vertragsbedingungen
(1) Für sämtliche Verträge gelten im unternehmerischen Verkehr ausschließlich diese Allgemeinen Vertragsbedingungen, soweit nichts anderes vereinbart ist. Andere Vertragsbedingungen werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn die Versicherungsbote GmbH nicht ausdrücklich widerspricht.
(2) Auch wenn beim Abschluss gleichartiger Verträge hierauf nicht nochmals hingewiesen wird, gelten ausschließlich die Allgemeinen Vertragsbedingungen der Versicherungsbote GmbH in ihrer bei Abgabe der Erklärung des Bestellers unter www.versicherungsbote.de abrufbaren Fassung, es sei denn, die Vertragspartner vereinbaren schriftlich etwas anderes.

§ 2 Vertragsabschluss
(1) Angebote der Versicherungsbote GmbH sind freibleibend und unverbindlich, es sei denn, das Angebot ist schriftlich als bindend bezeichnet. Eine rechtliche Bindung kommt nur durch beiderseits unterzeichneten Vertrag oder schriftliche Auftragsbestätigung der Versicherungsbote GmbH oder durch Aufgabe einer Onlinebestellung zustande. Ein Vertragsabschluss kommt außerdem zustande, wenn die Versicherungsbote GmbH mit der vertragsgemäßen Leistungserbringung beginnt.
(2) Der Besteller hält sich an Erklärungen zum Abschluß von Verträgen (Vertragsangebote) bis zum Ablauf des dritten auf den Tag des Angebots folgenden Werktages gebunden.
(3) Die Versicherungsbote GmbH kann schriftliche Bestätigungen mündlicher Vertragserklärungen des Bestellers verlangen.
(4) Jeder Besteller, der Verbraucher ist, ist berechtigt, sein Angebot nach Maßgabe der besonderen Widerrufsbelehrung, die ihm im Rahmen der Onlinebestellung auf der Website mitgeteilt wird, zu widerrufen.

§ 3 Vertragsgegenstand, Leistungsumfang
(1) Gegenstand dieser Vertragsbedingungen sind die von der Versicherungsbote GmbH angebotenen Dienstleistungen.
(2) Maßgebend für Umfang, Art und Qualität der Lieferungen und Leistungen ist der beiderseits unterzeichnete Vertrag oder die Auftragsbestätigung der Versicherungsbote GmbH, sonst das Angebot der Versicherungsbote GmbH. Sonstige Angaben oder Anforderungen werden nur Vertragsbestandteil, wenn die Vertragspartner dies schriftlich vereinbaren oder die Versicherungsbote GmbH sie schriftlich bestätigt hat. Nachträgliche Änderungen des Leistungsumfangs bedürfen der schriftlichen Vereinbarung oder der schriftlichen Bestätigung durch die Versicherungsbote GmbH.
(3) Produktbeschreibungen, Darstellungen usw. sind Leistungsbeschreibungen, jedoch keine Garantien. Eine Garantie bedarf der schriftlichen Erklärung durch die Versicherungsbote GmbH.

§ 4 Rechte des Bestellers
(1) Die Dienstleistungsangebote der Versicherungsbote GmbH sind rechtlich geschützt. Das Urheberrecht und alle sonstigen Leistungsschutzrechte hieran, die die Versicherungsbote GmbH dem Besteller im Rahmen der Vertragsdurchführung überlässt oder zugänglich macht, stehen im Verhältnis der Vertragspartner ausschließlich der Versicherungsbote GmbH zu. Soweit die Rechte Dritten zustehen, hat die Versicherungsbote GmbH entsprechende Verwertungsrechte. (2) Der Besteller ist nur berechtigt, die Dienstleistungsangebote im vertraglichen Umfang für eigene Zwecke zu nutzen.

§ 5 Leistungszeit, Verzögerungen, Leistungsort
(1) Angaben zu Liefer- und Leistungszeitpunkten sind unverbindlich, es sei denn, sie sind seitens der Versicherungsbote GmbH schriftlich als verbindlich bezeichnet. (2) Liefer- und Leistungsfristen verlängern sich um den Zeitraum, in welchem sich der Besteller in Zahlungsverzug aus dem Vertrag befindet, und um den Zeitraum, in dem die Versicherungsbote GmbH durch Umstände, die sie nicht zu vertreten hat, an der Lieferung oder Leistung gehindert ist und um eine angemessene Anlaufzeit nach Ende des Hinderungsgrundes. Zu diesen Umständen zählen zB. höhere Gewalt, Betriebsstörungen aller Art oder Störungen im Leitungsnetz, die nicht durch die Versicherungsbote GmbH verursacht sind. Fristen gelten auch um den Zeitraum als verlängert, in welchem der Besteller vertragswidrig eine Mitwirkungsleistung nicht erbringt.
(3) Vereinbaren die Vertragspartner nachträglich andere oder zusätzliche Leistungen, die sich auf vereinbarte Fristen auswirken, so verlängern sich diese Fristen um einen angemessenen Zeitraum.
(4) Mahnungen und Fristsetzungen des Bestellers bedürfen zur Wirksamkeit der Schriftform. Eine Nachfrist muss angemessen sein. Eine Frist von weniger als zwei Wochen ist nur bei besonderer Eilbedürftigkeit angemessen.

§ 6 Vertragsbeendigung
(1) Sofern dem Besteller ein Recht zur ordentlichen Kündigung des Vertrages zusteht, so werden Einzelheiten dazu (Kündigungsfristen) im Vertrag geregelt.
(2) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt. Ein wichtiger Grund für die Versicherungsbote GmbH liegt insbesondere vor, wenn sich der Besteller mit der Zahlung der vereinbarten Vergütung länger als vier Wochen in Verzug befindet.
(3) Jede Vertragsbeendigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

§ 7 Vergütung, Zahlung
(1) Die vereinbarte Vergütung ist zu Beginn des Vertragsverhältnisses und mit Eingang der Rechnung beim Besteller ohne Abzug fällig.
(2) Mangels anderer Vereinbarung gelten die jeweiligen Preise der Versicherungsbote GmbH in ihren Angeboten.
(3) Kommt der Besteller mit der Zahlung der Vergütung in Verzug, so ist die Versicherungsbote GmbH berechtigt, für jede Mahnung eine Gebühr in Höhe von 5,- € zu erheben, die der Besteller trägt. Ebenso ist der ausstehende Betrag mit 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz ab dem Tag des Verzugseintritts zu verzinsen, die Geltendmachung höherer Zinsen und weiterer Schäden im Falle des Verzugs bleiben unberührt. Kosten für Rücklastschriften, die der Versicherungsbote GmbH entstehen und die der Besteller zu vertreten hat, trägt der Besteller. (4) Der Besteller kann nur mit von der Versicherungsbote GmbH unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht oder die Einrede des nicht erfüllten Vertrages stehen dem Besteller nur innerhalb des Vertragsverhältnisses zu.

§ 8 Pflichten des Bestellers
(1) Der Besteller ist verpflichtet, erkannte Mängel schriftlich unter genauer Beschreibung des Fehlers zu rügen.
(2) Der Besteller trifft angemessene technische Vorkehrungen, dass die vereinbarten Dienstleistungen der Versicherungsbote GmbH ordnungsgemäß funktionieren. Es liegt in seiner Verantwortung, die Funktionsfähigkeit der Dienstleistungen, die er erhält, bei sich sicherzustellen.

§ 9 Sachmängel
(1) Die Dienstleistung der Versicherungsbote GmbH hat die vereinbarte Beschaffenheit und eignet sich für die vertraglich vorausgesetzte, bei fehlender Vereinbarung für die gewöhnliche Verwendung. Sie genügt dem Kriterium praktischer Tauglichkeit und hat die bei Dienstleistungen dieser Art übliche Qualität; sie ist jedoch nicht fehlerfrei. Eine Funktionsbeeinträchtigung, die aus Hardwaremängeln, Umgebungsbedingungen, Fehlbedienung oä. resultiert, ist kein Mangel. Eine unerhebliche Minderung der Qualität bleibt unberücksichtigt.
(2) Bei Sachmängeln kann die Versicherungsbote GmbH zunächst nacherfüllen. Die Nacherfüllung erfolgt nach Wahl der Versicherungsbote GmbH durch Beseitigung des Mangels, durch Lieferung einer Dienstleistung, die den Mangel nicht hat, oder dadurch, dass die Versicherungsbote GmbH Möglichkeiten aufzeigt, die Auswirkungen des Mangels zu vermeiden. Wegen eines Mangels sind zumindest drei Nachbesserungsversuche hinzunehmen. Eine gleichwertige neue Dienstleistung oder die gleichwertige vorhergehende Dienstleistung, die den Fehler nicht enthalten hat, ist vom Besteller zu übernehmen, wenn dies für ihn zumutbar ist.
(3) Der Besteller unterstützt die Versicherungsbote GmbH bei der Fehleranalyse und Mängelbeseitigung, indem er insbesondere auftretende Probleme konkret beschreibt, die Versicherungsbote GmbH umfassend informiert und ihr die für die Mangelbeseitigung erforderliche Zeit und Gelegenheit gewährt. Die Versicherungsbote GmbH kann die Mangelbeseitigung nach ihrer Wahl vor Ort oder in ihren Geschäftsräumen durchführen. Die Versicherungsbote GmbH kann Leistungen auch durch Fernwartung erbringen. Der Besteller hat auf eigene Kosten für die erforderlichen technischen Voraussetzungen zu sorgen und der Versicherungsbote GmbH nach entsprechender vorheriger Ankündigung Zugang zu seiner EDV-Anlage zu gewähren.

§ 10 Rechtsmängel
(1) Die Versicherungsbote GmbH gewährleistet, dass der vertragsgemäßen Nutzung der Dienstleistungen durch den Besteller keine Rechte Dritter entgegenstehen. Bei Rechtsmängeln leistet die Versicherungsbote GmbH dadurch Gewähr, dass sie dem Besteller nach ihrer Wahl eine rechtlich einwandfreie Nutzungsmöglichkeit an der Dienstleistung oder an gleichwertiger Dienstleistung verschafft.
(2) Der Besteller unterrichtet die Versicherungsbote GmbH unverzüglich schriftlich, falls Dritte Schutzrechte gegen ihn geltend machen. Der Besteller ermächtigt die Versicherungsbote GmbH, die Auseinandersetzung mit dem Dritten allein zu führen. Solange die Versicherungsbote GmbH von dieser Ermächtigung Gebrauch macht, darf der Besteller von sich aus die Ansprüche des Dritten nicht ohne Zustimmung der Versicherungsbote GmbH anerkennen; die Versicherungsbote GmbH wehrt dann die Ansprüche des Dritten auf eigene Kosten ab und stellt den Besteller von allen mit der Abwehr dieser Ansprüche verbundenen Kosten frei, soweit diese nicht auf pflichtwidrigem Verhalten des Bestellers (zB. der vertragswidriger Nutzung) beruhen.

§ 11 Haftung
(1) Die Versicherungsbote GmbH leistet Schadenersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund (zB. aus rechtsgeschäftlichen und rechtsgeschäftsähnlichen Schuldverhältnissen, Sach- und Rechtsmängeln, Pflichtverletzung und unerlaubter Handlung), nur in folgendem Umfang:
a) Die Haftung bei Vorsatz und aus Garantie ist unbeschränkt.
b) Bei grober Fahrlässigkeit haftet die Versicherungsbote GmbH in Höhe des typischen und bei Vertragsabschluss vorhersehbaren Schadens.
c) Bei nicht grob fahrlässiger Verletzung einer so wesentlichen Pflicht, dass die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet ist, haftet die Versicherungsbote GmbH in Höhe des typischen und bei Vertragsabschluss vorhersehbaren Schadens. (2) Der Versicherungsbote GmbH bleibt der Einwand des Mitverschuldens offen. Der Besteller hat insbesondere die Pflicht zur Datensicherung und zur Abwehr von Schadsoftware nach dem aktuellen Stand der Technik.
(3) Bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit und bei Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz gelten die gesetzlichen Regelungen ohne Beschränkungen.


§ 12 Verjährung
(1) Die Verjährungsfrist beträgt:
a) Ansprüchen aus Sachmängeln ein Jahr;
b) bei Ansprüchen aus Rechtsmängeln zwei Jahre;
c) bei nicht auf Sach- oder Rechtsmängeln beruhenden Ansprüchen auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen zwei Jahre, beginnend ab dem Zeitpunkt, in dem der Besteller von den anspruchsbegründenden Umständen Kenntnis erlangt hat oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen musste. Die Verjährung tritt spätestens mit Ablauf der in § 199 BGB bestimmten Höchstfristen ein.
(2) Bei Schadens- und Aufwendungsersatz aus Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Garantie, Arglist und in den in § 11 Abs. 3 genannten Fällen gelten jedoch stets die gesetzlichen Verjährungsfristen.

§ 13 Geheimhaltung
(1) Die Vertragspartner verpflichten sich, alle ihnen vor oder bei der Vertragsdurchführung von dem jeweils anderen Vertragspartner zugehenden oder bekannt werdenden Gegenstände (zB. Software, Unterlagen, Informationen), die rechtlich geschützt sind oder Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse enthalten oder als vertraulich bezeichnet sind, auch über das Vertragsende hinaus vertraulich zu behandeln, es sei denn, sie sind ohne Verstoß gegen die Geheimhaltungspflicht öffentlich bekannt. Die Vertragspartner verwahren und sichern diese Gegenstände so, dass ein Zugang durch Dritte ausgeschlossen ist.
(2) Der Besteller macht die Vertragsgegenstände nur den Mitarbeitern und sonstigen Dritten zugänglich, die den Zugang zur Ausübung ihrer Dienstaufgaben benötigen. Er belehrt diese Personen über die Geheimhaltungsbedürftigkeit der Gegenstände. (3) Die Versicherungsbote GmbH verarbeitet die zur Geschäftsabwicklung erforderlichen Daten des Besteller unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Vorschriften.

§ 14 Schlussbestimmungen
(1) Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das Schriftformerfordernis kann nur schriftlich aufgehoben werden. Zur Wahrung der Schriftform genügt auch eine Übermittlung in Textform, insbesondere mittels Telefax oder E-Mail.
(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist bei Verträgen mit Kaufleuten der Sitz der Versicherungsbote GmbH.
(3) Soweit der Vertrag oder diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen Regelungslücken enthalten, gelten zur Ausfüllung dieser Lücken diejenigen rechtlich wirksamen Regelungen als vereinbart, welche die Vertragspartner nach den wirtschaftlichen Zielsetzungen des Vertrages und dem Zweck dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen vereinbart hätten, wenn sie die Regelungslücke gekannt hätten.

Stand Mai 2013
 

Sonderbedingungen Schulung- Weiterbildung

Geltungsbereich

Der Versicherungsbote Verlag UG bietet Weiterbildung/ Seminare im Bereich der Versicherungswirtschaft/ Finanzwirtschaft an.
Die Makler haben die Möglichkeit, sich dazu auf einer landing page anzumelden.
Hierzu hinterlassen sie ihren Namen, Adresse auf dem Anmeldeformular.
Des Weiteren hat der Makler die Möglichkeit einen von den vorgegebenen Studienstandorten auszuwählen.

Zahlungsmodalität

Die Bezahlung der aufgeschlüsselten Studienentgelte erfolgt per Sepa-Lastschriftverfahren dazu ermächtigt der Kunde den Versicherungsbote Verlag UG, die von ihm zu leistenden Zahlungen zu Lasten eines vom Kunden zu benennenden Kontos einzuziehen. Gegen unsere Forderungen kann der Kunde nur mit unwidersprochenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.

Stornierung/ Rücktritt

Die Makler können bis zu 3 Wochen vor Beginn des Seminars ihre Anmeldung kostenfrei stornieren.
Bei einer Stornierung innerhalb von 3 Wochen vor Beginn wird die volle Seminargebühr fällig, es sei denn, Sie können einen Ersatzteilnehmer stellen.
Die Stornierungen müssen unter Einhaltung der vorgegeben Frist schriftl. per Fax oder Einschreiben bei der Versicherungsbote Verlag UG eingegangen sein.


Rechte Versicherungsbote Verlag UG

Der Versicherungsbote Verlag UG Verlag UG behält sich vor, bis zu einer Woche (sieben Werktage) vor Beginn der Schulung diese abzusagen (z.B. wegen nicht Einhaltung der Voraussetzung der Mindestteilnehmerzahl von 20).
Selbstverständlich werden bereits gezahlte Gebühren in diesem Fall sofort zurückerstattet. Ein weiterer Zahlungs- oder Haftungsanspruch besteht für den Teilnehmer nicht.
Sollte das Seminar aufgrund höherer Gewalt oder leichter Fahrlässigkeit von Versicherungsbote Verlag UG ausfallen, so erhält der Teilnehmer auch für diesen Fall bereits eingezogene Gebühren voll zurückerstattet. Ein weiterer Zahlungs- oder Haftungsanspruch besteht für den Teilnehmer des Seminars auch in diesem Falle nicht.
Die Versicherungsbote Verlag UG kann dem Teilnehmer fristlos kündigen, wenn
a) die Studiengebühren nicht fristgemäß gezahlt wurden oder
b) grobe Verstöße gegen Hausordnung vorliegen oder
c)erbrachten Leistungen das Schulungsziel in erheblichem Maße gefährden.

Die in diesem Fall durch den Teilnehmer zu zahlende Gebühren berechnen sich nach dem Anteil der bis zu diesem Zeitpunkt durchgeführten Seminartage im Verhältnis zu der Anzahl der gesamten Seminartage. Hierbei wird der Tag der Kündigung voll mit berechnet. Zu viel bezahlte Studiengebühren werden dem Teilnehmer zurück erstattet. Offene Zahlungen werden sofort fällig.



Widerrufsbelehrung

Als Verbraucher im Sinne von § 13 BGB - der Verbraucher kann nur eine natürliche Person sein, die ein Rechtsgeschäft abschließt, dieses Rechtsgeschäft darf weder einer gewerblichen noch einer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden (Juristische Personen oder Unternehmer gem. § 14 Abs. 1 BGB sind keine Verbraucher) - steht Ihnen ein gesetzliches Widerrufsrecht.


Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um ihr Widerrufsrecht fristgerecht wahrzunehmen reicht eine schriftliche Unterrichtung an : Versicherungsbote Verlag UG(haftungsbeschränkt) - Reclamstraße 42- 04356 Leipzig, oder redaktion@versicherungsbote.de oder Fax an: 0341 / 39284309, mit dem Betreff Widerruf innerhalb der Widerrufsfrist und Ihren bei uns hinterlegten Adressdaten.


Folgen des Widerrufs
Durch den Widerruf sind sie vom Vertrag zurückgetreten- dieser ist nun nichtig.
Alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben werden wir unverzüglich an sie zurück überweisen- wir nutzen dafür die von ihnen bei uns durch Sepa-Lastschrift hinterlegten Kontodaten. Der Ausgleich erfolgt unverzüglich jedoch mindestens innerhalb 14 Tagen nach und fristgerechte eingegangenem Widerspruch.
Falls sie in der Zwischenzeit Schulungsmaterialien von uns erhalten haben, bitten wir um Verständnis, dass erst nach Rücksendung der Materialien der Geldausgleich an sie erfolgen kann.
Wenn sie unserer Dienstleistungen vor erlöschen der Widerrufsfrist nutzen, haben sie den Anteil der von uns erbrachten Leistungen bis zum Eintritt des Widerrufs zu tragen.

 

Sonderbedingungen Gewinnspiel

(1)Teilnahmeberechtigt sind alle Erwachsenen über 18 Jahren aus Deutschland, Österreich und der Schweiz. Die Umfrage ist für Finanzdienstleister, Vertriebe, Produktgeber ebenso wie für Immobilienmakler geeignet. Bitte nehmen Sie lediglich an der Umfrage teil, wenn Sie selbst einen dieser Berufe ausüben bzw. sich für die Branche interessieren und somit auch die Fragen beantworten können. Eine regelwidrige oder wiederholte Teilnahme eines Teilnehmers an dem Gewinnspiel hat seinen Spielausschluss zur Folge.

(2) Die Teilnahme ist kostenlos und nicht abhängig vom Erwerb oder der Nutzung von Waren oder Dienstleistungen. Nur die in der in der Gewinnspiel-Ausschreibung genannten Preise werden vergeben. Die Vergabe des Preises findet nur unter den Teilnehmern statt, die eigenhändig sämtliche für die Teilnahme an dem Gewinnspiel notwendigen Schritte ausgeführt haben. Die Ermittlung der Gewinner erfolgt durch Auslosung.

(3) Die Gewinner werden unter Verwendung der durch sie angegebenen E-Mail-Adresse bzw. Telefonnummer benachrichtigt.

(4) Eine Wandlung des Gewinnes in Barmittel oder einen anderen Gewinn ist ausgeschlossen. Falls vom Veranstalter Änderungen der Preise vorgenommen werden, die durch andere, außerhalb des Einflussbereichs der am Gewinnspiel beteiligten Firmen liegenden Faktoren bedingt sind, so akzeptiert der Gewinner den zur Verfügung gestellten neuen Preis.

(5) Wenn Einflüsse oder die Bedingungen die Durchführung des Gewinnspieles gefährden so behält sich der Versicherungsbote vor, das Gewinnspiel auszusetzen.

(6) Der Versicherungsbote behält sich das Recht vor, die Teilnahmebedingungen Teilnahmebedingungen zu ändern.

(7) Schadensersatz jeglicher Natur gegenüber dem Versicherungsboten und seiner Erfüllungsgehilfen gilt als ausgeschlossen, gleich aus welchem Rechtsgrund. Der Schadensersatz ist auf Fälle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beschränkt.

(8) Der Versicherungsbote verwendet die im Zuge dieses Gewinnspiels übermittelten personenbezogenen und nicht personenbezogenen Daten ausschließlich zum Zwecke der Durchführung des Gewinnspiels.

(9) Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.


Versicherungsbote auf Whatsapp

Versicherungsbote als Podcast

Unser aktuelles Fachmagazin

Anzeige

Anzeige