Der Zweitmarkt für Lebensversicherungen hat sich mittlerweile als Alternative zur Kündigung entwickelt. Mittlerweile ist das jährliche Ankaufsvolumen auf 200 Millionen Euro gestiegen. Wo viel Geld verdient werden kann, sind oft schwarze Schafe nicht weit. Eine Genehmigung der BaFin brauchen die als Aufkäufer auftretenden Unternehmen jedoch nicht.
Seit 1999 gibt es den Zweitmarkt für Lebensversicherungen und seither sprießen Aufkäufer von Lebensversicherungen wie Pilze aus dem Erdboden. Besitzer von Lebensversicherungen können mit diesem Modell durchaus höhere Ablösesummen erreichen.
Laut Bundesverband Vermögensanlagen im Zweitmarkt Lebensversicherungen (BVZL) zahlen seriöse Anbieter zwischen zwei und sieben Prozent über Rückkaufwert. Policen direkt - der Marktführer in Zweitmarkt Lebensversicherungen - wirbt auf der eigenen Homepage sogar mit bis zu 15 Prozent mehr Geld als bei einer Kündigung der Lebensversicherung.
Im florierenden neuen Markt sind mittlerweile auch viele schwarze Schafe. Verbraucherschützer und Marktbeobachter kämpfen seit geraumer Zeit gegen die Betrügereien.
BaFin sortiert Unternehmen aus
Anfang 2012 hatte die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) vier Unternehmen aus dem Verkehr gezogen. Den Unternehmen Mayer & Cie (Aachen), Garantie-Wert GmbH (Oestrich-Winkel), 4Future-Capital GmbH (Düsseldorf), Pecunia-Concept AG (Darmstadt) wurde seinerzeit seitens der BaFin das Geschäft untersagt oder die Abwicklung angeordnet. Insgesamt stehen rund 60 dubiose Anbieter im Fokus der Finanzbehörde. Die Bundesanstalt war aktiv geworden, weil hunderte Betroffene Strafanzeige gestellt hätten.
Generell unterliegen Unternehmen, die gebrauchte Lebensversicherungen aufkaufen, keiner gesetzlichen Erlaubnispflicht seitens der BaFin. Diese schreitet in der Regel dann ein, wenn Unternehmen unerlaubte Einlagegeschäfte betreiben. Das ist oft der Fall bei Firmen, die nicht den kompletten Kaufpreis auszahlen, sondern Verzinsungen oder Ratenzahlung offerieren.
Zweitmarkt für Lebensversicherungen: Seriöse Aufkäufer zahlen immer sofort
„Seriöse Aufkäufer zahlen immer sofort. Alles andere könnte für den Verkäufer der Police ein unkalkulierbares Verlustrisiko darstellen“, warnt der BVZL. Wenn Unternehmen als Treuhänder auftreten und den ausgezahlten Geldbetrag vollständig oder zu einem Teil neu anlegen, wird das Angebot ein erlaubnispflichtiges Bankgeschäft. Erst dann, wenn Unternehmen zum Beispiel die Auszahlung des doppelten Betrages nach Ablauf von zehn Jahren versprechen, bedarf es einer Erlaubnis seitens der Finanzbehörde und erst an der Stelle kann die BaFin aktiv einschreiten.
Verbraucher die einen Verkauf der Lebensversicherung in Erwägung ziehen, sollten die BVZL Qualitätskriterien genauestens studieren und sich mehrere Angebote von verschiedenen Anbietern einholen.