Zum 01. August steigen die Gebühren für Anwälte, Notare und Gerichte. Ob Testament, Scheidung oder Hauskauf: Viele Rechtssachen werden für die Bürger deutlich teurer. Auch die Rechtsschutzversicherer rechnen mit steigenen Kosten.
Drum prüfe, wer sich ewig bindet! Rund 180.000 Ehepaare haben sich im letzten Jahr scheiden lassen. Wer zukünftig den Weg vor Gericht geht, um den Bund der Ehe zu beenden, der wird zuvor auch einen Blick in das Portemonnaie werfen müssen. Die Kosten für eine Scheidung werden deutlich steigen.
Am 01. August tritt das sogenannte "Zweite Gesetz zur Modernisierung des Kostenrechts" in Kraft (2. Kostenrechts-Modernisierungsgesetz – 2. KostRMoG). Für die Bundesbürger wird der Gang vor Gericht damit deutlich teurer, sie müssen mehr Geld für Anwälte, Notare und Gerichtskosten zahlen. Schätzungen zufolge steigen die Gebühren für Anwälte im Schnitt um 12 Prozent, für Notare um 15 Prozent und für Gerichte um 18 Prozent. Je nach Rechtsstreit dürfen Notare sogar bis zu 80 Prozent höhere Gebühren verlangen, rechnet die Essener Kanzlei Kümmerlein Rechtsanwälte & Notare vor.
Warnung vor explodierenden Gerichtskosten
Dass eine Überarbeitung der Gebührenordnung Not tat, gestehen auch Kritiker ein. Seit der letzten Anhebung sind bereits 19 Jahre vergangen. Aber sogar Juristen warnen, dass viele Menschen die explodierenden Gerichtskosten nicht mehr werden bezahlen können. “Es stellt sich die Frage, ob Bürgern nicht aufgrund immer höherer Gebühren der Rechtsweg versperrt wird“, sagt Edith Kindermann, Vorsitzende des zuständigen Ausschusses im Deutschen Anwaltverein, der TAZ.
Und tatsächlich zeigt ein Blick auf die Zahlen, wie sehr sich so manche Rechtssache verteuern wird. Für eine Scheidung mit einem Streitwert von 15.000 Euro entstanden bislang für jede Seite 1.708 Euro an Anwaltskosten und weitere 242 Euro an Gerichtskosten. Zukünftig sind es 1.958 Euro Anwalts- und 293 Euro Gerichtskosten.
Auch für ein Testament muss der Bürger künftig tiefer in die Tasche greifen. Wenn Ehegatten ein gemeinschaftliches Testament aufsetzen und der Nettowert des Nachlasses 500.000 Euro beträgt, müssen sie statt bisher 1.614 zukünftig 1.915 Euro für den Notar zahlen. Das bedeutet Mehrkosten von 18 Prozent.
Besonders kostenträchtig könnten demnächst Streitfragen im Arbeitsrecht ausfallen. Bei einem Prozess über zwei Instanzen zahlen die Streitenden zukünftig 6687,55 Euro statt wie bisher 5775,19 Euro, rechnet der Gesamtverband der Versicherungswirtschaft (GDV) vor. Hier beträgt die Mehrbelastung sogar satte 900 Euro!
Die Sorge, dass zukünftig immer mehr Bürger den Gang vor Gericht scheuen werden, sind nicht unbegründet. Aus Angst vor den Kosten eines Rechtsstreits würden zwei Drittel der Deutschen auf ihr Recht verzichten, hatte eine Umfrage des GDV im Juni 2013 ergeben. Nun sollen die Bürger noch mehr belastet werden.
Edith Kindermann fordert, auch Bund und Länder mehr in die Pflicht zu nehmen. Denn die Kosten an deutschen Gerichten steigen auch deshalb, weil die Justiz immer mehr justizfremde Aufgaben übernehmen muss – etwa die Betreuung von Senioren bei Rechtsstreitigkeiten. Dafür gibt es aber nicht mehr Geld. „Die Gerichte bekommen von den Justizministerien der Länder nicht die Mittel, die sie brauchen“, sagt Kindermann der TAZ. Diese Mehrkosten müssten nun die Bürger und Verbraucher schultern. Tatsächlich war es ein erklärtes Ziel des neuen Gesetzes, die öffentlichen Haushalte zu entlasten.
Rechtsschutzversicherer rechnen mit steigenden Kosten
Der Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) begrüßt grundsätzlich die Gebührenanhebung für Anwälte und Notare. „Eine Anpassung der Rechtsanwaltsgebühren an die Entwicklung der Einkommen in anderen Berufen ist im Grundsatz gerechtfertigt“, heißt es auf der Webseite des Verbandes. Aber der Schadenaufwand für Rechtsschutzversicherer werde deutlich steigen. Laut Schätzungen des GDV entstehen den Versicherern Mehrkosten von insgesamt 375 Millionen Euro pro Jahr.
Zudem löse die Anhebung der Gebühren nicht das eigentliche Problem der Anwaltschaft. „Denn der Umsatz- und Einkommensrückgang bei den Anwälten ist im Grunde auf ständig wachsende Zulassungszahlen bei gleichzeitig rückläufigen Eingangszahlen bei den Gerichten zurückzuführen.“ Mit anderen Worten: Es gibt immer mehr Notare und Anwälte. Aber für diese Berufsgruppe gibt es auch immer weniger zu tun.