Vor zwei Tagen hatte die Bundesregierung die Verordnung zur Fluthilfeauszahlung vorgelegt. In seiner heutigen Sondersitzung stimmte der Bundesrat der Verteilung der Gelder einstimmig zu. Die Zahlungen erfolgen aus einem dafür eingerichteten Fluthilfefonds.
Die Verordnung stelle sicher, dass die Länder den vom Hochwasser Betroffenen schnellstmöglich die bereitstehenden finanziellen Wiederaufbauhilfen auszahlen können, teilt der Bundesrat mit. Sie regelt die Verteilung und Verwendung der bereitgestellten Mittel sowie die Einzelheiten der näheren Durchführung. Dies gelte insbesondere für die Schadensermittlung nach einheitlichen Grundsätzen.
Bisher liegt keine konkrete Schadensbilanz vor. Aus diesem Grund teilt man zunächst 50 Prozent der Gelder nach einem festen Verteilungsschlüssel auf. Weitere 30 Prozent können im Einvernehmen zwischen den betroffenen Ländern und dem Bund verteilt werden.
Die Veordnung über die Verteilung und Verwendung der Mittel des Fonds "Aufbauhilfe" (Aufbauhilfeverordnung - AufbhV) kann unter diesem Link (PDF-Dokument) eingesehen werden.