50 Ex-Mitarbeiter des hannoverschen Versicherungskonzerns VHV haben eine Klage gegen ihren früheren Arbeitgeber angestrengt. Der Vorwurf: Ihre Stellen seien durch billige Leiharbeiter ersetzt worden.
Es ist eine der größten Massenklagen vor dem Arbeitsgericht Hannover: Wie Bild Online berichtet, kämpfen 50 ehemalige Mitarbeiter der VHV Versicherung um ihren Job. Anwalt Michael Falke erklärt gegenüber dem Boulevardblatt: „Offiziell sind ihre Stellen wegen Sparmaßnahmen weggefallen. Deshalb zahlte die VHV jedem eine Abfindung. Aber anschließend wurden viele Jobs durch billige Leiharbeiter ersetzt.“
Jetzt sieht sich der Konzern mit dem Vorwurf konfrontiert, seine Beschäftigten arglistig getäuscht zu haben. So wie Uwe Zimmermann, der 31 Jahre als Hausbote bei der VHV arbeitete. „Unter der Vorraussetzung, das meine Stelle gestrichen wird, habe ich die Abfindung akzeptiert. Aber das war gelogen, sie ist wieder besetzt“, sagt der 54jährige. Viele der Entlassenen sind langjährige Mitarbeiter, die nun fürchten, aufgrund ihres Alters keine neue Arbeit mehr zu finden.
Leiharbeit sind enge Grenzen gesetzt
Ob die Stammbelegschaft einfach so durch billige Leiharbeiter ausgetauscht werden darf, ist zumindest umstritten. Das Bundesarbeitsgericht hatte im Juli 2013 entschieden, dass eine Überlassung von Leiharbeitern nur „vorübergehend“ erfolgen dürfe. Dies diene dem Schutz sowohl der Stammbelegschaft als auch der Leiharbeiter, weil eine dauerhafte Aufspaltung der Belegschaft verhindert werden soll.
Zwar haben die Richter offen gelassen, welcher Zeitraum genau mit „vorübergehend“ definiert ist. Doch sie haben zugleich klargestellt, was nicht mehr als „vorübergehend“ gelten darf, nämlich eine „Leiharbeitnehmerin ohne jegliche zeitliche Begrenzung statt einer Stammkraft“ einzusetzen. Der Betriebsrat kann seine Zustimmung zu solch einer Lösung verweigern (Az.: 7 ABR 91/11).
Güteverhandlung gescheitert
Die VHV weist die Vorwürfe ihrer Ex-Mitarbeiter zurück. „Es ist niemand gedrängt worden, die Aufhebungsverträge zu unterschreiben. Und es wurden höhere Abfindungen als gesetzlich notwendig gezahlt“, sagte ein Anwalt des Unternehmens gegenüber Bild Online. Die Abfindungen haben zwischen 30.000 und 100.000 Euro gelegen.
Der Versuch einer außergerichtlichen Einigung ist gestern bereits nach 25 Minuten gescheitert, schreibt BILD Online. Beide Streitparteien hatten einer Güteverhandlung vor der 7. Kammer des Arbeitsgerichtes Hannover zugestimmt. Im November wird die Verhandlung fortgesetzt.