Wie stellen sich die Parteien zum Provisionsabgabeverbot? Soll es eine Pflicht zum Angebot von sogenannten Netto-Tarifen geben? Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) befragte die im Bundestag vertretenen Parteien.
Im Frühjahr 2012 startete die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ein Konsultationsverfahren zum Provisionsabgabeverbot. Bisher sind die Ergebnisse nicht veröffentlicht. Vorausgegangen war ein urteil des VG Frankfurt vom Oktober 2011, das für einen Einzelfall das Provisionsabgabeverbot wegen Unbestimmtheit für unwirksam erklärte.
Der BVK stellte den im Bundestag vertretenen Parteien dazu folgende Fragen:
- Plant Ihre Partei eine gesetzliche Verankerung des Provisionsabgabeverbotes in der kommenden Legislaturperiode?
- Falls Ihre Partei sich für die Abschaffung des Provisionsabgabeverbotes stark macht, wie soll dann der Verbraucherschutz auf der Seite der Versicherungsnehmer hergestellt werden?
- Falls das Provisionsabgabeverbot Bestand haben soll, macht sich Ihre Partei dann für einen „Netto-Tarif“ für Versicherungsprodukte stark?
CDU/CSU:
CDU und CSU werden sich mit dem Komplex des Provisionsabgabeverbotes im Versicherungsbereich sorgfältig und ausführlich beschäftigen.
SPD:
Die SPD befürwortet das Festhalten am Provisionsabgabeverbot. Parallel zur provisionsgestützten Anlageberatung streben wir eine unabhängige Honorarberatung in Finanzangelegenheiten an, die auch Versicherungsangebote umfassen soll. Hierzu sind Nettotarife für alle Produkte des Finanzmarktes einschließlich der Versicherungen erforderlich.
FDP:
Die FDP setzt sich für eine zügige Klärung ein und befürwortet die Beibehaltung des Provisionsabgabeverbots. Die FDP ist überzeugt, dass hierunter die Beratungsqualität leiden würde und ein Preiswettbewerb zum Nachteil der Kunden stattfinden würde. Die Situation ist hier eine andere als bei der Wertpapiervermittlung, wo z. B. die Honoraranlageberatung oder schlichte Aspekte der Kundenbindung die Option einer provisionsfreien Vermittlung rechtfertigen. Die FDP setzt sich daher für eine gesetzliche Regelung ein, wie sie die Branche seit langem fordert. Verpflichtende Nettotarife lehnt die FDP ab. Ein Marktangebot könnte sich gleichwohl i. V. m. Modellen zur allumfassenden Finanzhonorarberatung entwickeln, wenn es hierfür eine Nachfrage gibt.
Grüne:
Zu 1. und 2.: Will man die provisionsunabhängige Beratung zu Versicherungsprodukten und ihrer Vermittlung stärken, dann stellt sich das Problem, dass derzeit zahlreiche Versicherungsprodukte ohne eingerechnete Provisionen am Markt nicht verfügbar sind. Wir wollen dieses Problem dadurch lösen, dass wir die Versicherungsunternehmen zur Bereitstellung ihrer Produkte (jedenfalls auch) zu Nettotarifen verpflichten. Die Alternative dazu ist in der Berechtigung und Verpflichtung zur Durchleitung der Provision zu sehen. Wir halten die Durchleitung der Provision an die Kunden im Versicherungsbereich wegen der Gefahr eines so genannten „Schnäppcheneffektes“ für verfehlt und lehnen daher sowohl für den Versicherungsberater als auch für den Versicherungsvermittler eine Abschaffung des Provisionsabgabeverbotes ab.
Zu 3.: Gerade auch, weil der Mangel an Nettopolicen einer Ausbreitung der Versicherungsberatung bisher im Wege stand, fordern wir, Versicherungsunternehmen zur Bereitstellung ihrer Produkte zu (jedenfalls auch) Nettotarifen zu verpflichten. Jeder Versicherungsanbieter hat sicherzustellen, dass das jeweilige Versicherungsprodukt befreit von Vertriebskosten zu erhalten ist.
Linke:
Verbraucherschützer fordern schon seit geraumer Zeit die Förderung des honorarbasierten Versicherungsvertriebs und eine direkte Abschaffung des Provisionsabgabeverbots. DIE LINKE unterstützt diese Forderung. Denn es ist nicht einzusehen, warum etwa die Provisionsteilung mit Autohäusern oder sonstigen „Tippgebern“ erlaubt sein soll, mit den Kunden aber nicht. Anstatt gesetzlich zur Provisionsauskehrung zu verpflichten, fordert DIE LINKE, Nettotarife in absoluten Größen (Euro) für Versicherungs- / Finanzmarktinstrumente in den Informationsblättern verpflichtend auszuweisen. Hierdurch werden sowohl für die Beraterinnen und Berater als auch die Verbraucherinnen und Verbraucher Kosten transparenter und vergleichbarer. Wie der Verbraucherschutz für Versicherungsnehmer konkret hergestellt werden soll, zeigen unsere Anträge zur Honorarberatung sowie zu den Bewertungsreserven der Lebensversicherungen (Bundestagsdrucksache 17/11407). Wir sind der Ansicht, dass durch einen Wegfall des Provisionsabgabeverbotes Impulse für mehr Nettotarife gegeben werden. Auch könnte damit die qualifizierte Honorarberatung gestärkt werden.