Roland Rechtsschutz legt den Universal-Straf-Rechtsschutz für Mittelstand und Großunternehmen (MGU) neu auf. Zu den Neuerungen zählen beispielsweise die Unterstützung im sogenannten Schutzschirmverfahren, die Beratung zum Korruptionsrisiko und die Einrichtung einer Whistleblower-Hotline.
Zu den Neuerungen und Erweiterungen des neuen Universal-Straf-Rechtsschutzes für MGU zählt beispielsweise die Unterstützung im sogenannten Schutzschirmverfahren. So sollen Kunden ihr Unternehmen im Rahmen eines selbst entwickelten Sanierungsplans aus der wirtschaftlichen Krise führen können. Dafür benötigen sie eine Bescheinigung eines in Insolvenz-Sachen erfahrenen Steuerberaters, Wirtschaftsprüfers oder Rechtsanwalts, die bestätigt, dass zwar Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung droht, das Unternehmen aber nicht bereits zahlungsunfähig ist. Die Kosten zur Erstellung dieser Bescheinigung übernimmt dabei die Versicherung. Die Leistung steht den Kunden unabhängig von einem Rechtsschutzfall zur Verfügung und dient als vorbeugende Maßnahme, um die Gefahr von Insolvenz-Straftaten zu minimieren.
Neu ist auch die Beratung zum Korruptionsrisiko: Sind neue Geschäftstätigkeiten im Ausland geplant, sollen die Kosten einer ersten Beratung zum Korruptionsrisiko im anvisierten Land übernommen werden. „Die präventiven Leistungen schaffen Kundenmehrwert losgelöst vom Rechtsschutzfall“, betont Bettina Hesse.
Ebenso neu im Tarif ist die Einrichtung einer Whistleblower-Hotline. Die Hotline gibt Mitarbeitern eines Unternehmens die Möglichkeit, auf illegale Praktiken in der Firma hinzuweisen, ohne sich selbst in Gefahr zu bringen – auch anonym. Das Unternehmen kann so wichtige Gegenmaßnahmen ergreifen und großen Schaden vermeiden. Muss das versicherte Unternehmen im Rahmen eines Rechtsschutzfalls eine Whistleblower-Hotline einrichten, um den Sachverhalt weiter aufzuklären, werden die Kosten bis zu 5.000 Euro übernommen.
Weiterhin wird künftig eine Compliance-Schulung angeboten, die von ausgesuchten externen Experten geleitet wird und die innerhalb der Vertragslaufzeit in Anspruch genommen werden kann. Außerdem ist nun ein U-Haft-Package im Universal-Straf-Rechtsschutz für MGU enthalten. „Beide Leistungen ergänzen den Schutz für Unternehmer optimal“, fasst Vorstandsmitglied Bettina Hesse zusammen. „Mit neuen Alleinstellungsmerkmalen bleibt ROLAND weiterhin Innovationsführer und schließt wichtige Lücken im Rechtsschutz.“