Das Bundeskabinett hat am Mittwoch einer Erhöhung der Hartz-IV-Sätze um 2,3 Prozent zugestimmt. Zum Jahreswechsel 2014 steigt damit der Regelsatz für Alleinstehende von 382 auf monatlich 391 Euro an.
Kurz vor der Bundestagswahl hat die schwarz-gelbe Regierung eine Erhöhung der Hartz-IV-Regelsätze verabschiedet. Nach der Verordnung des Bundesarbeitsministeriums steigen die Regelsätze zum 01. Januar 2014 um 2,3 Prozent. Leben zwei Erwachsene in einer Bedarfsgemeinschaft, so erhalten sie dann jeweils 353 Euro im Monat, also acht Euro mehr als bisher. Für Kinder gibt es je nach Alter einen Zuschlag von fünf bis sieben Euro. Alleinstehende Arbeitslose bekommen zukünftig 391 Euro ausgezahlt.
Die Erhöhung des Regelsatzes ist kein Wahlkampfgeschenk, wie ein Regierungssprecher am Mittwoch betonte. Eine Anpassung der Grundsicherung sei gesetzlich vorgeschrieben. Berücksichtigt werden dabei die Preisentwicklung zu je 70 Prozent und die Nettolohnentwicklung zu 30 Prozent. So ist es auch zu erklären, dass die Erhöhung über der derzeitigen Inflationsrate von 1,5 Prozent liege. Der Bundesrat muss der Verordnung noch zustimmen.
Kritik von Sozial- und Gewerkschaftsverbänden
Kritik kam von Gewerkschaften und Sozialverbänden. Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) bezeichnete die Anhebung des Regelsatzes um 2,3 Prozent als zu niedrig. Die Bezieher von Hartz IV blieben leider „weiter abgehängt“, sagte DGB-Vorstandsmitglied Annelie Buntenbach. „Diese Regelsätze decken nach wie vor nicht den Bedarf und das Fördern kommt weiterhin zu kurz.“
Ähnlich äußerte sich auch der Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes, Ulf Schneider. Er sagte der Berliner Zeitung es handle sich weiterhin um einen „kümmerlichen Armutssatz“. Notwendig sei eine Regelleistung von 437 Euro plus Einmalleistungen.
Ein Sprecher des Bundesarbeitsministeriums wies diese Forderungen zurück. Die Regelsätze seien "eins zu eins" nach den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts ermittelt worden und könnten den finanziellen Bedarf eines Arbeitslosen decken.
Im Jahr 2012 erhielten 6,1 Millionen Menschen Hartz IV ausgezahlt, davon 4,4 Millionen im erwerbsfähigen Alter. Rund 557.000 Aufstocker bezogen eine Grundsicherung, obwohl sie sozialversicherungspflichtig beschäftigt waren.