Honorarberater sowie Versicherungs- und Finanzmakler sollten im September die Verträge ihrer Vermögenschaden-Haftpflicht (VSH) prüfen lassen. Darauf weist die Conav Consulting GmbH & Co. KG hin.
Ein Großteil der VSH-Verträge läuft zum Ende eines Jahres aus und verlängert sich aufgrund der dreimonatigen Kündigungsfrist ab Oktober automatisch. „Gleichzeitig ändern sich aber vielfach das berufliche Umfeld und die beruflichen Tätigkeiten“, so Conav-Geschäftsführer Ralf W. Barth. „Damit riskieren Vermittler und Berater Lücken und Unterdeckungen in ihren bestehenden Verträgen“. Die Conav ist Dienstleister und Strategiepartner für Unternehmen, Vermittler und Berater aus der Assekuranz und Finanzdienstleistung.
Risiko: Nachhaftung
Die größte Gefahr droht dieser Berufsgruppe aus der fehlenden Übernahme der Nachhaftung aus früheren VSH-Verträgen. Diese Nachhaftung besteht häufig nur für den direkten Vorläufervertrag. Weitere erhebliche Risiken entstehen beispielsweise durch die verstärkte Nutzung des Internet, Nichtbeachtung des gesetzlich geregelten Datenschutzes oder durch unklare Bestimmungen für Honorarberater. Die Conav hat daher gemeinsam mit dem VSAV e.V. für diese und viele weitere Leistungsfälle den VHS-Best-Netto-Tarif entwickelt. Er soll einen äußerst weitreichenden VSH-Schutz aufgrund der völlig neu formulierten Bedingungen darstellen. Durch die Nettoisierung entstehen dabei gleichzeitig deutlich niedrigere Prämien, als bei den allermeisten bestehenden VSH-Produkten, so das Unternehmen.
Ein Vergleich zwischen den verschiedenen VSH-Tarifen ist allerdings äußerst schwierig und aufwändig. Barth: „Und oft wissen die Versicherten überhaupt nicht, wie sie Haftungsfallen erkennen und vermeiden und welchen Deckungsumfang sie wirklich im Detail benötigen.“ Daher bietet die Conav allen Interessierten durch zwei spezielle Policen-Checks eine Prüfung ihrer bestehenden Verträge an, die auch eine Vergleichsrechnung beinhaltet.