Wüstenrot kündigt 15.000 Bausparverträge - That's Business!

Quelle: DT/Pixabay

Die Wüstenrot Bausparkasse kündigt 15.000 Kunden die Bausparverträge, weil Guthaben und Bonuszinsen die Bausparsumme übersteigen. Der, so Wüstenrot, branchenübliche Schritt betrifft speziell alte Verträge mit hohen Guthabenszinsen.

Die Wüstenrot Bausparkasse AG hat Ende August 2013 Bausparverträge gekündigt, bei denen der Bausparvertrag mit Zinsbonus geführt wird und bei denen die Summe von Bausparguthaben und Zinsbonus die Bausparsumme übersteigt.

Damit ist der eigentliche Zweck des Bausparens, ein Darlehensanspruch, in diesen Vertragsfällen nicht mehr möglich. Die Verträge gelten somit als überspart, die rechtliche Kündigungssperre entfällt und die Bausparer können gekündigt werden. Angesichts des derzeitigen Niedrigzinsniveaus ist es für eine Bausparkasse zudem legitim und geschäftlich notwendig, eine Übersparung von Bausparverträgen abzuwehren, erklärte die Wüstenrot.

Die Wüstenrot: branchenübliche Vorgehensweise

Die Wüstenrot erklärte, dass es sich bei dieser Praxis um eine branchenübliche Vorgehensweise handele, die auch andere Bausparkassen verfolgen. Zudem sah sich die zweitgrößte deutsche Bausparkasse von einem Schlichtungsspruch des Ombudsmanns der privaten Bausparkassen, Dr. Michael Klein, bestätigt.

In dem Schlichtungsverfahren ging es um die Kündigung eines Bausparvertrags eines Wettbewerbers, bei dem auf einem Sonderzinskonto Sonderzinsen gutgeschrieben wurden. Das Bausparguthaben allein hatte die Bausparsumme noch nicht erreicht, erst unter Berücksichtigung der Sonderzinsen war die Bausparsumme überschritten. Ombudsmann Dr. Klein verwies darauf, dass Sonderzinsen bei der Berechnung des Bauspardarlehens zu berücksichtigen seien.

Auch der Verband der Privaten Bausparkassen pflichtete dem bei. So hätten seit Anfang 2008 Ombudsleute in einer Vielzahl von Fällen so entschieden. „Denn Bausparen ist Zwecksparen“, argumentierte der Sprecher.

Verbraucherschützer: Sparprodukt verkaufen und jetzt nach Ausflüchten suchen

Bei Verbraucherschützern stößt die gängige Praxis auf wenig Gegenliebe. So erklärte Niels Nauhauser, von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg, gegenüber den Stuttgarter Nachrichten: „Man hat den Kunden den Vertrag als Sparprodukt mit attraktivem Guthabenzins verkauft und sollte jetzt nicht im Kleingedruckten nach Ausflüchten suchen“.

Die Bausparkasse reagiert damit auf die aktuelle Marktlage und das im Rahmen der gesetzlichen, vertraglichen und branchenüblichen Gepflogenheiten. Eigenen Angaben zufolge beträgt der Anteil der Hochzinstarife am gesamten Segment Bausparen rund 20 Prozent. Diese belastet die Geschäftszahlen jährlich mit rund 100 Millionen Euro, wie ein Sprecher mitteilte.

Bei aktuell niedrigen Darlehenszinsen können die hohen Guthabenszinsen aus Altverträgen nicht adäquat ausgeglichen werden. Zumal die aktuell gekündigten Verträge von den Kunden abgeschlossen worden sind, die nun Darlehen über die Bausparkasse beziehen sollten, es aber nun aus wirtschaftlichen Gründen vorgezogen haben günstigere Darlehen bei anderen Unternehmen einzuholen. Das die Wüstenrot nun die Notbremse zieht und die Verträge kündigt, ist nur legitim. That‘s Business!

Quelle: Stuttgarter Nachrichten