Aufgrund der laufenden Untersuchungen bei der Infinus Gruppe erreichten die Hans John Versicherungsmakler GmbH zahlreiche Anfragen hinsichtlich möglicher Auswirkungen auf die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung.
Die Hans John Versicherungsmakler GmbH war mit Wirkung zum 01. Januar 2013 ein Partnerunternehmen der Infinus gruppe geworden - als Beteiligung der Infinus AG Ihr Kompetenz-Partner.
Aufgrund der gestern bekanntgewordenen Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Dresden erreichten den VSH-Spezialisten zahlreiche Anfragen. Die Hans John Versicherungsmakler GmbH stellte in einer heute versandten Meldung klar, dass ausschließlich rechtlich selbsständige Verträge vermittelt wurden und die Vertragsbeziehung zwischen Versicherungsnehmer auf der einen und dem Versicherer auf der anderen Seite nicht berührt wird.
Weiter hieß es, dass weder eine Deckungslücke entstehe, noch der rechtlich selbstständige Vertrag eines Vermittlers mit dem Versicherer aufgehoben, gekündigt oder sonst verändert werde.
Der gewohnte Geschäftsbetrieb werde bei Hans John Versicherungsmakler GmbH ohne Einschränkungen weitergeführt, auch wenn wirtschaftliche Auswirkungen auf die Hans John Versicherungsmakler GmbH nicht auszuschließen seien.