Krankenkassen üben verstärkt Druck auf Versicherte ohne elektronische Gesundheitskarte (eGK) aus. Denn Versicherte, die bis dato noch kein Lichtbild bei ihrer Krankenkasse eingereicht haben, seien ab Januar 2014 ohne Versicherungsschutz. Doch das stimmt nur bedingt. Denn GKV-Spitzenverband und der kassenärztliche Bundesvereinigung haben sich auf eine Übergangsfrist geeinigt.
Ab Januar 2014 wird die traditionelle Krankenversicherungskarte durch die elektronische Gesundheitskarte mit Lichtbild des Versicherten abgelöst. Bereits mehrfach haben die Krankenkassen die Versicherten dazu aufgefordert ein Passbild einzureichen. In den meisten Fällen haben die Kassen dieses Bild auch erhalten und zur elektronischen Gesundheitskarte verarbeitet.
Ab Januar 2014 wird die elektronische Gesundheitskarte mit Lichtbild Pflicht
„Aber erfahrungsgemäß gibt es immer Nachzügler“, berichtet Michael Flöth, verantwortlich für das Projekt und die rechtzeitige Auslieferung von rund 800.000 Versichertenkarten. Experten gehen von fünf bis sieben Prozent Nachzüglern aus. Dies ist nur eine weitere Episode aus der holprigen Einführung der neuen Gesundheitskarte. Diese sollte ursprünglich bereits für den 01. Januar 2006 aktiv werden.
Um dem Verwaltungsmehraufwand mit zwei parallelen Kartensystemen Herr zu werden, erhöhen die gesetzlichen Krankenkassen nun den Druck auf die Nachzügler. Während die BKK vor Ort mit einem letzten Aufruf für die elektronische Gesundheitskarte mahnt, haben andere Unternehmen bereits schärfere Geschütze aufgefahren.
TK und DAK kämpfen mit Hotlines gegen eGK-Nachzügler
So arbeiten die Branchengrößen Techniker Krankenkasse (TK) oder die DAK aktiv mit Hotline-Mitarbeitern gegen die drohende Doppelbelastung. Zudem hat unter anderem die DAK einen kostenlosen Fotoservice in ihren Filialen installiert. Das berichtet die Welt.
"Die Nichtreagierer, wie wir sie nennen, bekommen dieser Tage auch noch einen Brief, dass die alte Karte an Silvester ausläuft", sagt Hermann Bärenfänger von der TK. Schließlich läuft zum 31.12.2013 die Zeit der Krankenversicherungskarte ab. Als Versicherungsnachweis gilt dann aber nur noch die elektronische Gesundheitskarte. Doch das stimmt nur bedingt. Denn der GKV-Spitzenverband und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung haben sich inzwischen auf eine Übergangsfrist bis zum 30. September 2014 geeinigt.
Allerdings ist dies mit erheblichem Mehraufwand für eGK-Verweigerer verbunden. Denn ohne gültige Gesundheitskarte kann der Hausarzt dem Patienten eine Privatrechnung ausstellen. Dieser ist dann zur Zahlung verpflichtet und kann gegebenenfalls auf den Kosten sitzenbleiben.