BaFin, Gewerbeamt oder IHK: Wer kontrolliert künftig die Vermittler?

Provisionsdeckelung, Kontrolle durch die BaFin, Förderung der Honorarberatung – in Sachen Regulierung der Finanzdienstleistungsbranche gibt es trotz reichlich laufender Vorhaben viele neue Ideen. Was hat die neue Regierung vor? Zum Thema „Koalitionsvertrag 2013. Was kommt auf die Vermittlerbranche zu?“ lud der AfW Bundesverband Finanzdienstleistung zum Hauptstadtgipfel nach Berlin ein.

Dr. Carsten Sieling (SPD), MdB informierte die rund 50 Teilnehmer, dass die Koalitionsverhandlungen zwischen CDU/CSU und SPD sich derzeit in der entscheidenden Phase befinden und bis zum 25. November abgeschlossen sein sollen. Das Thema Finanzdienstleistungen wird in zwei Unterarbeitsgruppen Verbraucher und Finanzen diskutiert.

„Wir haben über Gebühren, Verwaltungsanforderungen und den Stand der Regulierung gesprochen, haben aber noch kein endgültiges Ergebnis vorliegen“, sagte Sieling, Finanzexperte der SPD. Er trete dafür ein, dass man keine Regierungsvereinbarung voller Prüfaufträge verfasse, mit denen Entscheidungen immer weiter geschoben werden. „Dies würde für Verunsicherung in der Branche sorgen, die verlässliche Rahmenbedingungen erwartet“, so Sieling.

BaFin, Gewerbeamt oder IHK: Wer kontrolliert künftig die Vermittler?


Für Verunsicherung haben Presseberichte gesorgt, dass man die erst in diesem Jahr vollumfänglich umgesetzte Regulierung des Kapitalanlagevertriebs komplett neu fassen möchte. Dies bezeichnete der SPD-Politiker als verfrüht. Es habe einen derartigen Beschluss der AG Verbraucher gegeben, das Thema werde nun aber von den Experten in der AG Finanzen bearbeitet. Allerdings gebe es durchaus in der SPD Stimmen, die Kontrolle der Vermittler über das Gewerberecht wieder aufzulösen und sie der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) zu unterstellen, um zu einem „einheitlichen Aufsichtsrecht“ zu gelangen.
Eine Idee, die die anwesenden Finanzdienstleister scharf kritisierten. „Wir brauchen Kontinuität, in der wir mit der gewerberechtlichen Regulierung über Paragraf 34f Erfahrungen sammeln“, lautete das Credo der Experten. Zumal derzeit auch große Umbrüche in den Produktlandschaften stattfinden.

Gute Erfahrungen bei Industrie- und Handelskammern 


Dr. Mona Moraht vom Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK) verwies auf die guten Praxiserfahrungen mit dem Paragrafen 34d der Gewerbeordnung, der die Versicherungsvermittler bereits seit 2007 unter dem Kammersystem reguliert. Register und technische Vernetzung seien aufgebaut worden und funktionierten. Bei den Kapitalanlagenvermittlern, für die in neun Bundesländern die IHKs zuständig sind, in sieben staatliche Stellen, liefen derzeit die Erlaubnisverfahren.

„Es hat noch gar keine Gelegenheit für Verstöße und deren Ahndung gegeben. Mindestens drei bis fünf Jahre Evaluierungszeitraum wäre sinnvoll, bevor man die Regelung überprüft“, sagte Moraht. Eine übereilte Abschaffung sei wenig zweckdienlich. Derzeit sind laut DIHK im Register 37.000 Anlagevermittler registriert, bis zum Jahresende werden es voraussichtlich 40.000 sein.

Der SPD-Politiker verwies darauf, dass die Meinungsbildung noch nicht abgeschlossen sei und man auch nach Abschluss der Koalitionsverhandlungen auf die Bildung der Ausschüsse (und die Besetzung der Ministerien) warten müsse, es sei kaum denkbar, dass es in diesem Jahr dazu noch eine valide Aussage seitens der Politik geben würde.

SPD: Ja zum Provisionssystem, nein zur Provisionsdeckelung


Bei der Honorarberatung vertritt Sieling die Ansicht, dieses Thema müsse noch weiterentwickelt werden. „Wir brauchen ein Berufsbild für den Honorarberater und wir treten für eine verpflichtende Darstellung von Nettotarifen ein“, sagte der SPD-Politiker.
Wenn Transparenz bei Vertriebs- und Produktkosten und somit Konkurrenzfähigkeit gegenüber der Provisionsberatung geschaffen sei, solle der Markt entscheiden. Ein Provisionsverbot, das seine Partei zu keiner Zeit vertreten habe, sei ausdrücklich nicht geplant. Provisions- und Honorarberatung sollen nebeneinander existieren können – ob man dies auch personell trennen müsse, sei womöglich wenig wirklichkeitsnah und unpraktisch. Sieling: „Wenn die Vergütungsmodelle transparent sind, verliert die Forderung nach einer Begrenzung der Provisionen jede Relevanz.“

FDP: „Finanztransaktionssteuer ist Mist“


Als zweiter Gastredner aus der Politik ging Dr. Volker Wissing, ehemaliger finanzpolitischer Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion, auf Pläne zur Einführung einer Finanztransaktionssteuer ein, die er klar und deutlich als „Mist“ bezeichnete.
„Die private Altersvorsorge fördern und sie dann im bestehenden Niedrigzinsumfeld auch noch besteuern zu wollen, ist ein logischer Bruch“, so Wissing. Die Finanztransaktionssteuer sei auch kein Instrument der Marktregulierung. Kleinsparer, Altersvorsorge und die Realwirtschaft wie die Mittelständler sollten in jedem Falle ausgenommen werden von einer zusätzlichen Belastung. „Ausnahmen mit einer Finanztransaktionssteuer etwa für Riester-Produkte sind jedoch extrem schwierig umzusetzen. Man landet damit sehr schnell bei einer staatlichen Einheitsvorsorge, weil so Anreize geschaffen werden, dass alle Anbieter ihre Produkte umdeklarieren“, sagte Wissing.

Seine Einschätzung mit Blick auf die Koalitionsverhandlungen: „Letztlich wird man versuchen, so wenig Schaden wie möglich anzurichten“– nicht gerade ein zukunftsweisendes Ziel für eine Koalition. „Außerdem liegen zwischen Wahlkampfforderungen und Regierungsverantwortung Welten – oftmals bringen erst die Fachbeamten in den Ministerien die Realität ein.“
Das Problem: Jeder Politiker ist seinem Parteitag verpflichtet und dort werden grundsätzliche Einstellungen mitunter erbarmungslos eingefordert. Wissing verwies darauf, dass die SPD-Basis durchaus eine Koalitionsvereinbarung mit der Union ablehnen könne. Für so einen Fall sei eine rot-rot-grüne Allianz wohl die logische Folge.
Es bleibe in jedem Fall spannend, so das Fazit des FDP-Politikers, der mit seiner Partei 2017 wieder in den Bundestag einziehen will.

Quelle: AFW Verband