Versicherer Inter überarbeitet Jagdhaftpflicht-Versicherung. In der neuen Haftpflichtversicherung für Jäger sind nun auch Hunde mitversichert, die lediglich Teilbrauchbarkeitsprüfung für die Jagd bestanden haben. Zudem verzichtet die Inter auf die zweifache Maximierung der Leistungen.
Zum 01. November 2013 hat die Inter Allgemeine Versicherung AG ihre Jagdhaftpflicht-Versicherungsbedingungen grundlegend überarbeitet. Dabei wurde speziell der Umfang der Mitversicherung von Jagdhunden umfangreicher.
Als erster Versicherer überhaupt bietet die Inter nun auch Versicherungsschutz für Jagdhunde die nur eine Teilbrauchbarkeitsprüfung bestanden haben. Bis dato mussten Jagdhunde eine vollständige Brauchbarkeitsprüfung für das jeweilige Bundesland absolvieren. Diese Erweiterung ist sinnvoll, da es in Deutschland keine einheitliche Definition der Brauchbarkeit von Jagdhunden gibt.
Da die Brauchbarkeitsprüfung in den Bundesländern teilweise unterschiedliche Leistungsbereiche umfasste, stellte sich an diesem Punkt bisher stets die Frage nach dem Versicherungsschutz. Diese Lücke hat das Unternehmen nun in allen Tarifvarianten (Basis, Exklusiv, Premium) geschlossen.
Zudem verzichtet der Versicherer auf die zweifache Maximierung der Leistungen. Damit steht die volle Versicherungssumme nicht nur zweimal pro Jahr, sondern für beliebig viele Schäden uneingeschränkt zur Verfügung. Dies gilt auch für den Versicherungsschutz von Jungjägern während der Ausbildung bereits ab dem Basistarif.
Im Premiumschutz neu aufgenommen wurde eine Erhöhung der bisher geltenden Mitversicherung von Kautionsdarlehen auf nunmehr 30.000 Euro.
Ebenfalls erhöht wurde hier die Mitversicherung von Mietsachschäden an beweglichen Sachen auf 5.000 Euro. Komplett neu eingeschlossen wurde im Premiumschutz nunmehr auch eine Mallorcadeckung. Versicherungsschutz besteht damit auch für die gesetzliche Haftpflicht als Führer eines fremden versicherungspflichtigen Kraftfahrzeuges in diversen europäischen Ländern.