Bundesgerichtshof: Tchibo kein Tippgeber

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Der Vertrieb von Versicherungen durch die Tchibo Direct GmbH war illegal. Das hat nun der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 29.11.2013 (Az.: I ZR 7/13) bestätigt. Damit wurde - nach dreieinhalb Jahren - das Urteil des OLG Hamburg (Az. 5 U 79/10) bestätigt.

Auf Webseiten von Tchibo wurden bis Januar 2011 neben klassischen Versicherungen auch Finanzprodukte per Mausklick offeriert, ohne dass hierfür eine gesetzliche Genehmigung vorlag.
Dagegen klagte der Wettbewerbsverein Wirtschaft im Wettbewerb e.V. (WiW), der von seinen Mitgliedern, dem Brancheninformationsdienst 'versicherungstip' des 'markt intern'-Verlages und dem AfW eingeschaltet wurde.

Entscheidend war im Rechtsstreit die Frage, ob der Kaffeeröster nur als sogenannter Tippgeber zu betrachten und damit von einer Genehmigungspflicht befreit war oder ob eine Versicherungsvermittlung stattfand. Der Bundesgerichtshof bestätigte jetzt die Auffassung des OLG Hamburg, der zufolge die Tchibo-Aktivitäten für einen reinen Tippgeber zu weit gingen, da nicht nur Kontaktdetails weitergegeben, sondern dem Kunden die Möglichkeit zu einem Online-Abschluss für konkrete Produkte offeriert wurden.
′versicherungstip’-Chefredakteur Erwin Hausen kommentiert: „Gefordert sind nun die Aufsichtsbehörden wegen möglicher Sanktions-Prüfungen. Sowohl mit Blick auf die bis zum Rückzug aus dem Vertrieb von Versicherungen im Januar 2011 illegal als Versicherungsvermittler tätige Tchibo als auch mit Blick auf den mit dem illegalen Vermittler zusammenarbeitenden Direktversicherer Asstel. Denn nun muss die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht nicht mehr „aufgrund der besonderen Konstellation des Falles die Entscheidung des Gerichtes abwarten“, wie seinerzeit die Behörde auf Anfrage des 'versicherungstip' mitteilte.“

Rechtsanwalt Norman Wirth, geschäftsführender Vorstand des AfW, zeigt sich sehr zufrieden: „Der Gesetzgeber hat eindeutig bestimmt, dass die Vermittlung von Versicherungen an klare Vorgaben geknüpft ist: eine Qualifikation des Vermittlers, eine Dokumentation des obligatorischen Beratungsgesprächs, Informationspflichten, den Abschluss einer Versicherung gegen Vermögensschäden des Kunden und an eine Registrierung. Diese Vorgaben des Gesetzgebers schienen weder die Aufsichtsbehörden noch Tchibo und die Partnerversicherung Asstel für relevant zu halten. Es ist eine gute Nachricht für alle kundenorientiert arbeitenden Versicherungsvermittler und die Verbraucher!“

Quelle: AfW