Rechte für Makler - Fachtagung zu Compliance, Maklervertrag, Kapitalanlageberatung

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Compliance - welche Rechten und Pflichten sind zu beachten, wenn man sich als Maklerunternehmen freiwillige Kodices auferlegt? Wie sollte der perfekte Maklervertrag aussehen? Auf dem Fachtag für den Versicherungsvertrieb am 13. Februar 2014 informieren Spezialisten umfassend zur aktuellen Rechtslage von Versicherungsmaklern.

Auf der Fachtagung für den Versicherungsvetrieb am 13. Februar 2014 in Hamburg dreht sich alles um die Rechte der Versicherungsmakler. Veranstaltet wird die Tagung von der Kanzlei Michaelis, die u.a. auf Versicherungsrecht spezialisiert ist. Diverse Gastreferenten sowie Fachanwälte bieten Informationen zur aktuellen Rechtssprechung und praxisnahe Erläuterungen, die Vermittlern im Berufsalltag begegnen.

Von Maklervertrag über Dokumentation in der Kapitalanlagenberatung bis zu Compliance

Stephan Michaelis erläutert, wie der perfekte Maklervertrag aussehen sollte und aus welchen Gründen die Gesetzliche Rechtslage zum Vorteil des Maklers zu ändern wäre. Wie der Maklervertrag zur Beratung in der betrieblichen Altersvorsorge gestrickt sein muss, erläutert Dr. Jan Freitag. Rechtsanwalt Jens Reichow vermittelt, welche Formulierungen in der Dokumentation zur Kapitalanlagenberatung gesetzeskonform sind.

Ist Compliance im Maklerbüro inzwischen Notwendigkeit oder ein Wettbewerbsvorteil? Dieser Frage widmet sich Dr. jur. Andre Kempf ist Referatsleiter zum Thema Maklerrecht- und Vergütung bei der Allianz Lebensversicherungs-AG. Außerdem werden interessantesten BGH-Entscheidungen zum Versicherungsrecht von Ralf C. Funke vorgestellt. In einer Abschlussdiskussion haben die Teilnehmer die Möglichkeit, sich mit den Referenten und weiteren Experten auszutauschen.

Weiterbildungspunkte für „Gut beraten“ sammeln

Makler haben die Möglichkeit, durch den Besuch der Veranstaltung Weiterbildungspunkte im Rahmen der Brancheninitiative „Gut beraten“ zu sammeln. Ziel der Initiative ist es, dass sich Makler mit einer ausreichenden Punktzahl über einen Zeitraum von 5 Jahren kontinuierlich weiterbilden und abschließend entsprechende Qualifikationszertifikate austellen lassen. Diese Qualifikation kann dann auch dem Verbraucher kommuniziert werden.

Die Veranstaltung findet auf der Überseebrücke am Hamburger Hafen statt und beginnt um 13 Uhr. Die Teilnehmerzahl ist auf 300 Besucher begrenzt. Informationen und Link zur Anmeldung gibt es in der Versicherungsbote-Terminübersicht (Februar).

Quelle: Kanzlei Michaelis