Dienstunfähigkeitsklausel - echt, unecht oder unvollständig?

Quelle: ERGO Versicherungsgruppe

Beamte stellen in vielerlei Hinsicht eine besondere Personengruppe für Versicherungen dar. Als Beihilfe-Empfänger haben sie Sonderstatus bei der privaten Krankenversicherung und bei zahlreichen Versicherungen erhalten Staatsdiener Rabatte. Doch manchmal bedürfen sie auch spezieller Vertragsklauseln um optimal abgesichert zu sein.

Insbesondere die Berufsunfähigkeitsversicherung muss bestimmte Merkmale erfüllen, damit Beamte wirklich abgesichert sind.

Dienstunfähigkeitsversicherung oder Berufsunfähigkeitsversicherung?

Ob als normale Berufsunfähigkeitsversicherung mit Dienstunfähigkeitsklausel oder spezielle Dienstunfähigkeitsversicherung – Beamte tun gut daran, eine Beratung durch einen Versicherungsmakler in Anspruch zu nehmen.

Wann ist eine Dienstunfähigkeitsklausel wirksam?

Beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung achten zwar viele Beamte mittlerweile auf die sogenannte Dienstunfähigkeitsklausel. Was viele Betroffene allerdings nicht wissen: Es gibt bei dieser Klausel verschiedene Abstufungen. Nur mit einer „echten“ Dienstunfähigkeitsklausel ist man durch eine Berufsunfähigkeitsversicherung optimal geschützt. Denn der Dienstherr kann Beamte auch dann für dienstunfähig erklären, wenn diese im Sinne des Berufsunfähigkeitsversicherers noch gar nicht berufsunfähig sind.

Echte Dienstunfähigkeitsklausel

Damit Beamte auch bei einer Dienstunfähigkeit den vollen Versicherungsschutz haben, selbst wenn die Kriterien für eine Berufsunfähigkeit noch nicht erfüllt sind, muss der BU-Vertrag die „echte“ Dienstunfähigkeitsklausel (auch Beamtenklausel genannt) enthalten. Diese sollte so oder so ähnlich lauten: „Bei Beamten des öffentlichen Dienstes gilt die Versetzung in den Ruhestand wegen allgemeiner Dienstunfähigkeit bzw. die Entlassung wegen allgemeiner Dienstunfähigkeit als Berufsunfähigkeit.“

Unvollständige Dienstunfähigkeitsklausel

Andere Formulierungen können im Leistungsfall dazu führen, dass die Versicherungsgesellschaft die Leistungen verweigert. So bezieht sich die unvollständige DU-Klausel nur auf Beamte auf Lebenszeit. Anwärter oder Beamte auf Zeit sind nicht berücksichtigt: „Bei Beamten des öffentlichen Dienstes gilt die Versetzung in den Ruhestand wegen allgemeiner Dienstunfähigkeit als vollständige Berufsunfähigkeit.“ Beamtenanwärter und Beamte auf Zeit werden nicht in den Ruhestand versetzt, sondern in den Ruhestand entlassen. Sie erhalten auch kein Ruhegeld. Mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung mit dieser unvollständigen Klausel stehen sie im schlimmsten Fall ohne jede Unterstützung dar.

Unechte Dienstunfähigkeitsklausel

Noch schlechter für den Versicherten ist aber die unechte Dienstunfähigkeitsklausel: „Wird ein Beamter wegen allgemeiner Dienstunfähigkeit in den vorzeitigen Ruhestand versetzt, beurteilt sich die Berufsunfähigkeit des Beamten nach der Anwendung der allgemeinen Absätze.“ Hier wird zwar von Dienstunfähigkeit gesprochen, allerdings bedeutet die Klausel nicht mehr als das die Dienstunfähigkeit erst anerkannt wird, wenn diese einer Berufsunfähigkeit entspricht. Wird ein Beamter als dienstunfähig erklärt, es liegt aber keine Berufsunfähigkeit vor, so muss die Versicherung bei dieser unechten DU-Klausel überhaupt nicht leisten.

Verbeamtete Verbraucher sind also auf einen Anbieter-Check für Dienstunfähigkeitsversicherungen und BU-Policen mit Beamtenklausel angewiesen. Sonst riskieren sie zwar jahrelang in eine Versicherung einzuzahlen, bei einer Dienstunfähigkeit aber ohne die private Versorgung auskommen zu müssen."