Webinar zum PKV-Tarifwechsel nach 204 VVG und Tarifupgrade mit BEG

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Tarifwechsel in der PKV: Wann darf ein Versicherungsmakler zum PKV-Tarifwechsel beraten? Was müssen sie beim PKV-Tarifwechsel beachten? Wie führt man den Wechsel nach 204 VVG beim Bestandsversicherer durch, wie funktioniert ein Tarifupgrade gemäß dem Bürgerentlastungsgesetz (BEG)? In einem kostenfreien Webinar stellen sich zwei Experten den Fragen von Versicherungsmaklern zum Tarifwechsel in der privaten Krankenversicherung.

Quelle: KVpro.deGerd Güssler, Geschäftsführer des KV-Analysehauses KVpro.de und Oliver Beyersdorffer, Versicherungsberater von Tarifwechsel24.de zeigen Ihnen, wie Sie erfolgreich 


  • den Wechsel nach § 204 VVG beim Bestandsversicherer sowie
  • ein Tarifupgrade mit dem Bürgerentlastungsgesetz (BEG)
durchführen.

Beim kostenfreien Webniar am Mittwoch, den 29. Januar 2014, 9:00 Uhr, widmen sich die beiden Experten rechtlichen, fachspezifischen sowie administrativen Themen rund um den Tarifwechsel:

Rechtliches:

  • Wann darf ein Versicherungsmakler Tarifwechsel beraten?
  • Annextätigkeit: Wie verhält es sich mit dem Lead-Kauf?

Fachliches:

  • Welches Know-How braucht der Versicherungsmakler?
  • Was muss mit dem Kunden besprochen werden?
  • Was ist zu beachten bei der Korrespondenz mit dem Versicherer?

Administratives:

  • Beratervertrag
  • Maklervertrag
  • Vollmacht
  • Vergütung
  • Dokumentation

Das Webinar ist gebührenfrei und dauert ca. 90 Minuten. 
Im Anschluss beantworten Gerd Güssler und Oliver Beyersdorffer Ihre Fragen. Sie können sich bei KVpro.de für das Webinar anmelden. Den Link zur Anmeldung und weitere Branchentermine gibt es auch in der Versicherungsbote Terminübersicht/Januar.

Hintergrund:

Laut § 204 VVG haben Versicherte das gesetzlich verbriefte Recht, innerhalb der Gesellschaft in alle gleichartigen Tarife - und zwar unter Mitnahme ihrer vollen Alterungsrückstellung - zu wechseln. Versicherer müssen ihren Kunden dabei neben Standard- oder Basistarifen mindestens einen Alternativvorschlag unterbreiten. Nach § 6, Abs. 2 VVGInfoV, können es sogar bis zu zehn sein. Aus Zeitmangel, Desinteresse, Unwissen beschäftigen sich Verbraucher kaum mit diesem Thema. Gerade wenn zum Jahresende die Beiträge der aktuellen Krankenversicherung angepasst wird, werden Verbraucher aber wieder hellhörig. Werden sie dann schlecht oder überhaupt nicht beraten, kann es passieren, dass sie etwa durch Lock-Angebote im Internet oder insgesamt unüberlegt zum billigsten Angebot wechseln. Dabei droht nicht nur der Verlust der Altersrückstellungen, sondern oftmals müssen für bestimmte Behandlungen größere Summen aus der eigenen Tasche aufgewendet werden. Kunden und Makler sollten daher auf bestimmte Punkte beim Tarifwechsel achten. Das Webinar gibt Hilfestellungen, um die einzelnen Schritte beim Tarifwechsel zu erlernen, zu festigen oder zu optimieren.

Quelle: KVpro.de