Seit einigen Wochen berichten junge Eltern in Bochum von einem eigenartigen Auftreten von Versicherungsmaklern in ihrer Stadt. Die Versicherungsmakler geben sich als Mitarbeiter der Stadt aus und wollen die Neugeborenen begrüßen. Damit verbunden, wollen sie die Versicherungsverträge der jungen Familien prüfen und bei Geldanlagen beraten.
Über den Vorfall in der Stadt Bochum berichtet heute das Online-Magazin DerWesten.de. Die Versicherungsmakler missbrauchen einen Service, den vermehrt die Jugendämter in den Gemeinden anbieten. Der meist durch privates Engagement initiierte Begrüßungsdienst soll Eltern bei den ersten Schritten in ihrer neuen Rolle helfen. Meist sind es ehrenamtliche Helfer, die im Auftrag der Stadt die jungen Familien besuchen. Die Helfer können sich im Gegensatz zu den Trittbrettfahrern aber stets als Mitarbeiter der Stadt ausweisen. Sie verkaufen auch nie Dienstleistungen oder Waren. In Bochum verteilt das Begrüßungsteam kleine Geschenke wie Babyspielzeug oder Gutscheine für Elternkurse.
In Bochum haben die Versicherungsmakler durch ein besonders "pampiges und ruppiges Verhalten" die Familien verunsichert. Sie verlangten von den Familien Einsicht in ihre Versicherungsunterlagen, um diese zu prüfen. Im Anschluss versuchten sie neue Versicherungsverträge und Geldanlagen zu verkaufen.
Die Stadt Bochum fordert deshalb die Betroffenen auf, diese Fälle sofort zu melden. Dafür hat das Begrüßungsteam extra eine Telefonnummer eingerichtet. Unter 0234/910-2930 können sich die jungen Eltern mit dem Kinderbüro der Stadt in Verbindung setzen. Die Methode als Trittbrettfahrer aufzuspringen ist nicht neu. Die Stadt Bochum erklärte gegenüber dem Magazin DerWesten „Leider kommt es immer wieder vor, dass Menschen mit kommerziellen Interessen mit Familien Kontakt aufnehmen.“
Mit dem Auftreten unter falschen Auftrag begehen die Versicherungsmakler eine Straftat. Die Kunden sind hier aber bereits durch die Regelungen für Haustürgeschäfte geschützt. Verträge, die auf diese Art und Weise abgeschlossen werden, können innerhalb von 14 Tagen widerrufen werden. Es ist auch ratsam die betroffenen Versicherungsgesellschaften zu informieren, da diese so ein Verhalten nicht tolerieren und dem Versicherungsmakler die Erlaubnis zur Vermittlung der eigenen Versicherungsprodukte entziehen.
Zudem sind alle Vermittler von Versicherungsverträgen gemäß § 11 der Versicherungsvermittlerordnung (VersVermV) verpflichtet, die sogenannte Erstinformation beim ersten Geschäftskontakt mitzuteilen.
Diese muss verständlich und in Textform ausgehändigt werden. Die Erstinformation enthält neben Name und Geschäftsadresse u.a. auch Angaben darüber, ob der Versicherungsvermittler als Versicherungsmakler oder Versicherungsvertreter tätig ist.
Hinzu kommen Angaben zum Registereintrag, zu Beteiligungen an Versicherungsunternehmen, zur Vermögensschadenhaftpflicht-Versicherung und zur Schlichtungsstelle (Ombudsmann). Diese Mitteilungspflichten müssen auch von Mitarbeitern der Versicherungsvermittler erfüllt werden.