Für den Hochfrequenzhandel, Rohstoffmärkte und den Anlegerschutz sollen „strengere Regeln“ gelten - darauf haben sich Unterhändler der EU-Mitgliedsstaaten, des Europäischen Parlaments und der EU-Kommission geeinigt.
"Obwohl ich bedauere, dass das von der Kommission vorgeschlagene strenge Transparenzregime für Anleihen und Derivate nicht vollumfänglich erreicht wurde, so ist die neue MiFID-Richtlinie doch ein wichtiger Schritt in Richtung mehr Transparenz", sagte Binnenmarktkommissar Michel Barnier nach den achtstündigen Verhandlungen.
Die Unterhändler einigten sich auf eine strengere Überwachung der Warenderivatemärkte. Eingeführt werden soll eine Verpflichtung zur Meldung von Positionen, aufgeschlüsselt nach Händlerkategorien. Dadurch wird es für Regulierer und Marktteilnehmer leichter, die Rolle der Spekulationen an den Rohstoffmärkten richtig einzuschätzen. Die Finanzaufseher können künftig sämtliche Handelstätigkeiten bei Warenderivaten überwachen und jederzeit intervenieren - auch mit Obergrenzen für Positionen, wenn Marktstörungen zu befürchten sind.
In der überarbeiteten MiFID sind darüber hinaus neue Schutzvorkehrungen für den algorithmischen Handel und den Hochfrequenzhandel vorgesehen. Letztere haben zu einer gewaltigen Beschleunigung des Handels geführt und bergen potenzielle systemische Risiken. Die Schutzvorkehrungen beinhalten die Verpflichtung, den gesamten algorithmischen Handel einer angemessenen Regulierung zu unterwerfen, ausreichend Liquidität bereitzustellen und Vorschriften einzuführen, die verhindern, dass die An- und Verkäufe der betreffenden Händler die Volatilität zusätzlich erhöhen.
Beratung unabhängig oder nicht?
Aufbauend auf den bereits bestehenden umfassenden Vorschriften, sieht die überarbeitete MiFID strengere Anforderungen an Portfolioverwaltung und Anlageberatung vor. Anlageberater müssen ihren Kunden eindeutig sagen, ob ihre Beratung unabhängig ist oder nicht. Zur Vermeidung potenzieller Interessenkonflikte werden die Möglichkeiten für Vermögensverwalter und Anlageberater eingeschränkt, Zahlungen Dritter oder sonstige finanzielle Vorteile anzunehmen.
Die überarbeitete Finanzmarktrichtlinie muss nun vom Rat und vom Parlamentsplenum verabschiedet werden. Ein endgültiger Text liegt noch nicht vor, da Detailregelungen noch in Fachgruppen geklärt werden müssen.