Wer ohne Kfz-Versicherung auf Auto fährt, muss mit einer Strafe rechnen. Das gilt auch, wenn der Fahrer wenige Meter zurücklegt, um das Auto umzuparken, wie nun das Oberlandesgericht Oldenburg bestätigte. Die Richter verurteilten einen 48jährigen Delmenhorster, der mit seinem nichtversicherten Gefährt ganze 60 Meter zurückgelegt hatte.
Weil ein Delmenhorster ohne Versicherung Auto fuhr, hat ihn das Oldenburger Landgericht am Dienstag zu einer Geldstrafe von 450 Euro verurteilt. Laut einem Bericht der Nordwest Zeitung bestätigte die Berufungskammer damit ein früheres Urteil des Delmenhorster Amtgerichtes. Lediglich eine Reduzierung der Geldstrafe konnte der Angeklagte in höherer Instanz erreichen.
Umparken eines gesperrten Autos führte zu Geldbuße
Für den Urteilsspruch spielte es keine Rolle, dass der Autofahrer zunächst nicht wissen konnte, dass er ohne Versicherungsschutz fuhr. Seine Lebensgefährtin hatte die Kfz-Haftpflicht gekündigt, ohne ihn darüber zu informieren. Er nutzte sein Auto, um noch schnell einkaufen zu fahren. Als er von seiner Shopping Tour zum Parkplatz zurück kam, hatte die Polizei sein Gefährt entstempelt und versiegelt.
Der Mann aber wollte sein Auto nicht einfach an der Straße stehen lassen. Und so entschloss er sich, es auf einem sicher gelegenen Parkplatz ganz in der Nähe der Straße abzustellen, so dass er das Siegel aufbrach und sich an das Steuer setzte. Die Fahrt zum Parkplatz wurde ihm aber zum Verhängnis, auch wenn er nur 60 Meter zurücklegen musste. Die Polizei beobachtete das Umparken des gesperrten Fahrzeuges und brachte den unglücklichen Autofahrer vor Gericht.
Rechtsstreit ging durch mehrere Instanzen
Dort durchlief der Rechtsstreit mehrere Instanzen. Erstinstanzlich war der Angeklagte vom Amtsgericht Delmenhorst zu einer Geldbuße von 900 Euro verurteilt wurden. Auf die Berufung des Angeklagten hin hatte das Oldenburger Landgericht die Geldstrafe halbiert. Das langte dem Angeklagten nicht, er wollte einen Freispruch erreichen.
Doch auch das Oberlandesgericht Oldenburg (OLG) bestätigte in höchster Instanz die Schuld des Autofahrers, kritisierte aber die Höhe des Bußgeldes. Die Richter verwiesen den Rechtsstreit zurück an das Landgericht mit der Begründung, dass die wirtschaftlichen Verhältnisse des Angeklagten noch einmal geprüft werden müssten. Dies ist nun geschehen und die Höhe des Bußgeldes wurde bestätigt – der Verurteilte muss 450 Euro Strafe zahlen.