Infinus kommt nicht zur Ruhe! Ein Versuch des Managers Rudolf Ott, per Widerspruch sein Privatvermögen vor dem Zugriff der Schuldner zu retten, wurde vom Landgericht Dresden abgewiesen. Zudem hat die Staatsanwaltschaft erneut die Geschäftsräume von Infinus durchsuchen lassen.
Wenn einer in die Pleite rutscht, dann kann er was verlieren. Für die Manager der Firmengruppe rund um die Future Business AG geht es nach der Pfändung der Firmenkunden auch um ihr privates Geld. Dieses droht nun ebenfalls in der Insolvenzmasse zu verschwinden. Laut einem Bericht der Dresdener Neuen Nachrichten (DNN) haben hunderte Infinus-Anleger Anträge auf dinglichen Arrest gestellt, damit das Privatvermögen der Manager eingefroren wird.
Eines dieser Unternehmen ist die Dresdner Intertreu Wirtschaftsprüfungs mbH. Immerhin 411.500 Euro hat die Firma in acht Ordnerschuldverschreibungen der FuBus gesteckt, aber nach der fristgerechten Kündigung bisher nichts erhalten. Damit das Geld nicht verloren ist, nachdem die Staatsanwaltschaft das Vermögen der FuBus eingezogen hat, erwirkte die Firma Ende Januar einen Arrestbeschluss gegen das Privatvermögen der drei Infinus-Manager Jens Pardeike, Andreas Kison und Rudolf Ott. Letztgenannter wehrte sich vor Gericht – und erlitt am Montag eine Niederlage.
Was konnte Rudolf Ott wissen?
Der Gerichtsstreit bot einen Einblick in die Intransparenz und Vernetzung bei der Infinus-Gruppe. Otts Anwalt Frederik Hermans argumentierte nämlich, als Vertriebschef der sogenannten „roten“ Infinus IKP sei sein Mandant weder bei der Future Business AG (FuBus) als Vorstand oder Aufsichtsrat tätig gewesen noch bei der „blauen“ Infinus, die jene Ordnerschuldverschreibungen vermittelt hatte. Deshalb könne Ott im Gegensatz zu Pardeike und Kison nicht zur Verantwortung gezogen werden.
Ein Argument freilich, dass Tanja Rahn als Anwältin des geschädigten Anlegers wenig überzeugend fand. Sie hielt Rudolf Ott entgegen, als Vorstand der „roten“ Infinus sei er für den Vertrieb der Finanzprodukte tätig gewesen und habe auch einen Großteil des FuBus-Gewinns erwirtschaftet, so dass er sehr wohl über Unregelmäßigkeiten bei der Konzernschwester informiert gewesen sei.
Als Beispiel nannte Rahn den plötzlichen Wechsel der Anlagestrategie von Lebensversicherungen hin zu Edelmetallen, der in den Prospekten totgeschwiegen wurde. Auch das Provisionskarussell mit Goldsparplänen führte sie an: die FuBus blähte ihre Bilanz künstlich auf, indem Tochterunternehmen die Verträge untereinander handelten und dafür Provisionen berechneten. Laut Rahn hätte die Infinus schon 2011 oder 2012 Insolvenz anmelden müssen, wären die Gelder ihres Mandanten nicht zweckentfremdet wurden, um hohe Zinszahlungen an Altanleger zu leisten.
Haft rechtfertigt Aufrechterhaltung des Arrestes
Von all den Argumenten ließ sich Richter Norbert Bahr von der 9. Zivilkammer wenig beeindrucken, wie die DNN berichtet. Schließlich gehe es hier nicht um die strafrechtliche Verantwortung, sondern um die vorsorgliche Pfändung von Privatvermögen. Den erwirkten Arrest könne die Intertreu als Anleger nur verwenden, um später einen Vollstreckungstitel gegen Ott geltend zu machen. Vorher habe der geschädigte Anleger keinen Zugriff auf Otts Vermögen.
Eine Aufrechterhaltung des Arrestes ergebe sich aber bereits daraus, dass Ott seit Monaten in Untersuchungshaft sitze und seine Frau Vermögen beiseite schaffen könnte. Immerhin sei mittlerweile eine dreistellige Zahl an Arrestanträgen beim Landgericht gestellt worden, wie ein Sprecher der DNN bestätigte. Ott hat also weiterhin keinen Zugriff auf sein Geld.
Brisant: Vermittelt hat die Ordnerschuldverschreibungen der FuBus ein Haftungsdach, das von der staatlichen Finanzaufsichtsbehörde BaFin geprüft und abgenickt worden war. Auch das Anlageprospekt ist von der BaFin kontrolliert und zugelassen worden. Dies könnte viele Anleger trotz Totalverlustrisikos in trügerischer Sicherheit gewogen haben. Allerdings unterzieht die Bafin die Prospekte nur einer groben Plausibilitätsprüfung und schaut, ob verpflichtende Angaben wie etwa ein Impressum vorhanden sind. Wie plausibel die Gewinnerwartungen sind, prüft die Finanzaufsicht nicht.